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Artikel 2 · BT-Drs. 17/9030 · S. 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung aufgrund der Regelung zur Speicherung von
Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hin-
weisen der Versicherten auf Erklärungen oder Verfügungen
mittels der elektronischen Gesundheitskarte in Absatz 5a.
Zu Buchstabe b
Mit der Neuregelung sollen die Versicherten die Möglichkeit
erhalten, sowohl Hinweise auf das Vorhandensein und den
Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewe-
bespende in Papierform als auch die Erklärungen selbst mit-
tels der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Da-
neben wird den Versicherten die Möglichkeit eröffnet, das
Vorhandensein von Vorsorgedokumenten und deren Aufbe-
wahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte zu
speichern. Ein schnelles Auffinden von bestehenden Vorsor-
gevollmachten und Patientenverfügungen ist im Interesse al-
ler Beteiligten, um dem Patientenwillen Ausdruck und Gel-
tung zu verschaffen und damit die Selbstbestimmung zu stär-
ken.
Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und
der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen handelt es
sich um ein komplexes technisches Projekt, dessen Umset-
Drucksache 17/9030 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
zung durch die Selbstverwaltung (Gesellschaft für Telema-
tik) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schrittweise er-
folgt. Mit der Schaffung der neuen gesetzlichen Regelungen
zur Speicherung von Erklärungen und Hinweisen der Versi-
cherten erhält die Selbstverwaltung die Rechtsgrundlage und
die Aufgabe, die dafür notwendigen technischen Umset-
zungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Wie bei den anderen in § 291a geregelten Anwendungen soll
der Speicherort der Erklärungen sowie Hinweise auf diese
nicht eingeschränkt werden. Die Regelung gilt sowohl für
Fälle, in denen die Daten 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.323 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/9030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.338–76.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 555f59e2edc9273f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP