Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/9030 · S. 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung aufgrund der Regelung zur Speicherung von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hin- weisen der Versicherten auf Erklärungen oder Verfügungen mittels der elektronischen Gesundheitskarte in Absatz 5a. Zu Buchstabe b Mit der Neuregelung sollen die Versicherten die Möglichkeit erhalten, sowohl Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewe- bespende in Papierform als auch die Erklärungen selbst mit- tels der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Da- neben wird den Versicherten die Möglichkeit eröffnet, das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten und deren Aufbe- wahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Ein schnelles Auffinden von bestehenden Vorsor- gevollmachten und Patientenverfügungen ist im Interesse al- ler Beteiligten, um dem Patientenwillen Ausdruck und Gel- tung zu verschaffen und damit die Selbstbestimmung zu stär- ken. Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen handelt es sich um ein komplexes technisches Projekt, dessen Umset- Drucksache 17/9030 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode zung durch die Selbstverwaltung (Gesellschaft für Telema- tik) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schrittweise er- folgt. Mit der Schaffung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Speicherung von Erklärungen und Hinweisen der Versi- cherten erhält die Selbstverwaltung die Rechtsgrundlage und die Aufgabe, die dafür notwendigen technischen Umset- zungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Wie bei den anderen in § 291a geregelten Anwendungen soll der Speicherort der Erklärungen sowie Hinweise auf diese nicht eingeschränkt werden. Die Regelung gilt sowohl für Fälle, in denen die Daten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.323 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.338–76.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 555f59e2edc9273f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP