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Artikel 1 · BT-Drs. 17/9030 · S. 16

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Ziel der Einführung der Entscheidungslösung, verbunden mit
einer Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, Kran-
kenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen,
ist die Förderung der Organspende, um mehr Menschen die
Chance zu geben, ein lebensrettendes Organ erhalten zu kön-
nen. Eine Studie der BZgA belegt, dass Menschen, die gut
informiert sind, eher einen Organspendeausweis ausfüllen
und der Organspende positiv gegenüberstehen. Mit den vor-
geschlagenen Regelungen soll der bestehende Abstand zwi-
schen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölke-
rung (rund 75Prozent) und dem tatsächlich dokumentierten
Willen zur Organspende (rund 25 Prozent) verringert werden,
ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Er-
klärungspflicht einzuschränken. Der Grundsatz der Freiwil-
ligkeit der Organspende und die geltende erweiterte Zustim-
mungslösung werden beibehalten.
Zu Nummer 1
Rechtsfolgeänderung zu der Änderung der Überschrift in § 1.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung der Überschrift berücksichtigt die in dem
neuen Absatz 1 getroffene Regelung.
Zu Buchstabe b
Mit dieser Regelung soll ermöglicht werden, dass jeder
Mensch in die Lage versetzt wird, sich mit der Frage seiner
eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen. Durch den
neu eingefügten Absatz 1 – neu – wird dieses Ziel im Gesetz
verankert und klargestellt, dass es jeder Bürgerin und jedem
Bürger ermöglicht wird, eine informierte und unabhängige
Entscheidung zu treffen.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung zum neu eingefügten Absatz 1.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die allgemeinen Aufklärungspflichten in § 2 Absatz 1 Satz 1
TPG werden insoweit konkretisiert, als ausdrücklich auf das
Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen für den Fall
hingewiesen wird, dass keine Erklärung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.561 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9030, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.777–63.338 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 555f59e2edc9273f….

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