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Artikel 1 · BT-Drs. 17/8802 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Unterhaltsvorschuss-

Zu Artikel 1 (Änderung des Unterhaltsvorschuss-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Die Streichung dient der Rechtsbereinigung. Die Übergangs-
regelung zur Festsetzung von Mindestbeträgen, die durch
das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussge-
setzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3194) getroffen
wurde, wird gestrichen. Die Übergangsregelung hat vermie-
den, dass durch die Einführung des Mindestunterhalts mit
der Unterhaltsrechtsreform und durch die entsprechende An-
knüpfung und Anpassung im UVG zur Harmonisierung des
Unterhaltsrechts mit dem Sozialrecht zum 1. Januar 2008 die
zu leistenden Unterhaltsleistungen nach dem UVG absinken
(siehe Bundestagsdrucksache 16/1829). Die Regelung hat
nach Einführung des Mindestunterhalts ihren Zweck erfüllt.
Die Höhe der Unterhaltsleistung nach dem UVG ist seitdem
über die Zahlbeträge im Jahr 2007 hinaus gestiegen. Durch
die gegenwärtige Anknüpfung der Unterhaltsleistung nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8802
dem UVG an den Mindestunterhalt ist eine Mindesthöhe der
Unterhaltsleistung nach dem UVG sichergestellt.
Die Wörter „vorbehaltlich der Absätze 2 und 3“ werden aus
rechtsförmlichen Gründen ohne inhaltliche Änderung gestri-
chen. Es ist eindeutig, dass bei der Anwendung gesetzlicher
Regelungen geprüft werden muss, ob zu der Grundregel in
der Folge Ausnahmeregeln getroffen werden. Dies muss
nicht durch einen ausdrücklichen Vorbehalt verdeutlicht
werden. Etwas anderes gilt aus Klarstellungsgründen nur,
wenn die Ausnahmeregel an völlig anderer Stelle erscheint.
Dies ist hier nicht der Fall.
Zu Buchstabe b
Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, dem Kind
Unterhalt zu gewähren (§ 1601 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs – BGB). Derjenige Elternteil, der das Kind betreut, er-
fü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.274 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8802, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.999–38.273 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert abde2351b989d51c….

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