Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/8802 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Unterhaltsvorschuss-
Zu Artikel 1 (Änderung des Unterhaltsvorschuss- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Zu Buchstabe a Die Streichung dient der Rechtsbereinigung. Die Übergangs- regelung zur Festsetzung von Mindestbeträgen, die durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussge- setzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3194) getroffen wurde, wird gestrichen. Die Übergangsregelung hat vermie- den, dass durch die Einführung des Mindestunterhalts mit der Unterhaltsrechtsreform und durch die entsprechende An- knüpfung und Anpassung im UVG zur Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit dem Sozialrecht zum 1. Januar 2008 die zu leistenden Unterhaltsleistungen nach dem UVG absinken (siehe Bundestagsdrucksache 16/1829). Die Regelung hat nach Einführung des Mindestunterhalts ihren Zweck erfüllt. Die Höhe der Unterhaltsleistung nach dem UVG ist seitdem über die Zahlbeträge im Jahr 2007 hinaus gestiegen. Durch die gegenwärtige Anknüpfung der Unterhaltsleistung nach Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8802 dem UVG an den Mindestunterhalt ist eine Mindesthöhe der Unterhaltsleistung nach dem UVG sichergestellt. Die Wörter „vorbehaltlich der Absätze 2 und 3“ werden aus rechtsförmlichen Gründen ohne inhaltliche Änderung gestri- chen. Es ist eindeutig, dass bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen geprüft werden muss, ob zu der Grundregel in der Folge Ausnahmeregeln getroffen werden. Dies muss nicht durch einen ausdrücklichen Vorbehalt verdeutlicht werden. Etwas anderes gilt aus Klarstellungsgründen nur, wenn die Ausnahmeregel an völlig anderer Stelle erscheint. Dies ist hier nicht der Fall. Zu Buchstabe b Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren (§ 1601 des Bürgerlichen Gesetz- buchs – BGB). Derjenige Elternteil, der das Kind betreut, er- fü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.274 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/8802 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/8802, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.999–38.273 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert abde2351b989d51c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP