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Artikel 5 · BT-Drs. 17/8682 · S. 24

Zu Artikel 5 (Änderung von Verordnungen)

Zu Artikel 5 (Änderung von Verordnungen)
Zu Absatz 1 (Aufenthaltsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Änderung infolge der Einführung
eines neuen Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ (§ 19a Auf-
enthG, vergleiche Artikel 1 Nummer 10).
Zu Nummer 2 (§ 31)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des
neuen § 19a AufenthG.
Zu Nummer 3 (§ 38a)
Bei öffentlichen Einrichtungen, die Forschung betreiben,
sind die in Absatz 2 Nummer 4 und 5 geforderten Nach-
weise (Abdruck der Satzung, des Gesellschaftsvertrages,
des Stiftungsgeschäfts, eines anderen Rechtsgeschäfts oder
der Rechtsnormen, aus denen sich Zweck und Gegenstand
der Tätigkeit der Forschungseinrichtung ergeben, sowie An-
gaben zur Tätigkeit der Forschungseinrichtung, aus denen
hervorgeht, dass sie im Inland Forschung betreibt) zur An-
erkennung als Forschungseinrichtung im Sinne von § 20
AufenthG nicht erforderlich. Bei Anträgen von öffentlichen
Forschungseinrichtungen wird deshalb auf die Unterlagen
und Angaben verzichtet.
Zu Nummer 4 (§ 38f)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in
§ 20 Absatz 6 AufenthG. Die genaue Bezeichnung des For-
schungsvorhabens in der Aufnahmevereinbarung ist danach
nicht erforderlich.
Zu Buchstabe b
Für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung über die Ertei-
lung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG sind
die Angaben in der Aufnahmevereinbarung zum Urlaub, zur
Arbeitszeit sowie zur Versicherung des Forschers nicht er-
forderlich. Diese Anforderungen werden daher gestrichen.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung der
bisherigen Nummer 1.
Zu Nummer 5 (§ 39)
Mit der Ergänzung von § 39 werden Artikel 18 Absatz 1
und 2 sowie Artikel 19 Absatz 1 und 2 der Hochqualifizier-
ten-Richtlinie umges

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/8682, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.517–111.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.25) +D1D2D3 · Prüfwert 4317dacd56f7db40….

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