Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/8682 · S. 24
Zu Artikel 5 (Änderung von Verordnungen)
Zu Artikel 5 (Änderung von Verordnungen) Zu Absatz 1 (Aufenthaltsverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Änderung infolge der Einführung eines neuen Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ (§ 19a Auf- enthG, vergleiche Artikel 1 Nummer 10). Zu Nummer 2 (§ 31) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des neuen § 19a AufenthG. Zu Nummer 3 (§ 38a) Bei öffentlichen Einrichtungen, die Forschung betreiben, sind die in Absatz 2 Nummer 4 und 5 geforderten Nach- weise (Abdruck der Satzung, des Gesellschaftsvertrages, des Stiftungsgeschäfts, eines anderen Rechtsgeschäfts oder der Rechtsnormen, aus denen sich Zweck und Gegenstand der Tätigkeit der Forschungseinrichtung ergeben, sowie An- gaben zur Tätigkeit der Forschungseinrichtung, aus denen hervorgeht, dass sie im Inland Forschung betreibt) zur An- erkennung als Forschungseinrichtung im Sinne von § 20 AufenthG nicht erforderlich. Bei Anträgen von öffentlichen Forschungseinrichtungen wird deshalb auf die Unterlagen und Angaben verzichtet. Zu Nummer 4 (§ 38f) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in § 20 Absatz 6 AufenthG. Die genaue Bezeichnung des For- schungsvorhabens in der Aufnahmevereinbarung ist danach nicht erforderlich. Zu Buchstabe b Für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung über die Ertei- lung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG sind die Angaben in der Aufnahmevereinbarung zum Urlaub, zur Arbeitszeit sowie zur Versicherung des Forschers nicht er- forderlich. Diese Anforderungen werden daher gestrichen. Zu Buchstabe c Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Streichung der bisherigen Nummer 1. Zu Nummer 5 (§ 39) Mit der Ergänzung von § 39 werden Artikel 18 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 19 Absatz 1 und 2 der Hochqualifizier- ten-Richtlinie umges
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/8682, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.517–111.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.25) +D1D2D3 · Prüfwert 4317dacd56f7db40….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP