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Artikel 2 · BT-Drs. 17/8672 · S. 21

Zu Artikel 2 (Bundesverfassungsschutzgesetz)

Zu Artikel 2 (Bundesverfassungsschutzgesetz)
Durch Artikel 2 soll die in § 6 Satz 8 BVerfSchG bereits be-
stehende Möglichkeit zur Führung einer Volldatei im Verfas-
sungsschutzverbund auf den gesamten Bereich rechtsextre-
mistischer Bestrebungen erweitert werden.
Bisher wird das Verbundsystem NADIS (Nachrichtendienst-
liches Informationssystem) in weiten Teilen als reines
Aktenhinweissystem geführt. Nur in den in § 6 Satz 8
BVerfSchG genannten Fällen dürfen weitergehende Dateien
geführt werden. Dazu zählen bereits jetzt Bestrebungen, die
darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltan-
wendung vorzubereiten. Hierdurch ist schon nach geltender
Rechtslage ein weiter Teil rechtsextremistischer Bestrebun-
gen erfasst. Durch die jetzt beabsichtigte Erweiterung soll
der gesamte Bereich rechtsextremistischer Bestrebungen,
unabhängig von einem Gewaltelement, erfasst werden.
Beim Informationsaustausch innerhalb des Verfassungs-
schutzverbundes bei der Bekämpfung des Rechtsextremis-
mus kommt es weniger auf den konkreten Gewaltbezug an,
als vielmehr um die Vermittlung eines der Bedrohungsreali-
Drucksache 17/8672 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tät in allen Facetten entsprechenden Abbildes der verfas-
sungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebun-
gen. Eine sich in der Realität nicht widerspiegelnde trenn-
scharfe Unterscheidung zwischen gewaltfreien und
gewaltbezogenen Bestrebungen steht daher dem effektiven
und unverzüglichen Informationsaustausch entgegen. Die
zeitnahe Verfügbarkeit von Erkenntnissen dient insoweit der
Verbesserung der Zusammenarbeit im Verfassungsschutz-
verbund.
Die Erforderlichkeit der Erweiterung des Anwendungsbe-
reichs von § 6 Satz 8 BVerfSchG zeigt beispielsweise die im
Herbst 2011 bekannt gewordene erhebliche Bedrohung
du

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.794 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8672, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 100.482–103.276 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert afca1e756a42a93c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP