Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/8343 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 10 KWG) Die Befugnis der BaFin zur Festlegung höherer Eigenmit- telanforderungen wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stär- kung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) präzisiert und erweitert: § 10 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 bis 4 KWG ermächtigt die BaFin zur Festsetzung von Eigenmittelanforderungen bei Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, die über die geltenden Anforderungen nach der Solvabilitätsver- ordnung und den besonderen Anforderungen im Falle einer Anordnung nach § 45b Absatz 1 KWG hinausgehen. Erhöh- te Eigenmittelanforderungen kommen in Betracht – bei nicht ausreichend erfassten Risiken, – im Falle einer nicht gewährleisteten Risikotragfähigkeit, – zum Aufbau zusätzlicher Eigenmittelpuffer für Perioden des wirtschaftlichen Abschwungs, – bei besonderen Geschäftssituationen. Drucksache 17/8343 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Ob erhöhte Eigenkapitalanforderungen angebracht sind, prüft und entscheidet die BaFin im Einzelfall unter Berück- sichtigung der jeweils maßgeblichen Umstände. Nunmehr erfolgt eine Präzisierung und Ergänzung der be- reits bestehenden Ermächtigung nach § 10 Absatz 1b Satz 1 vor dem Hintergrund der internationalen und europäischen Bemühungen um eine Stärkung des Vertrauens in den Kre- dit- und Finanzdienstleistungssektor zur Abwehr einer dro- henden Störung des Finanzmarktes in Europa. So haben sich die in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu- sammengeschlossenen Bankenaufseher ebenso wie der Eu- ropäische Rat im Oktober 2011 darauf verständigt, über die europaweit geltenden Mindestkapitalanforderungen hinaus zusätzliche aufsichtsrechtliche Eigenmittel von denjenigen Kreditinstituten zu verlangen,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.703 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/8343 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/8343, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.701–63.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 639b19c6f7705d11….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP