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Artikel 1 · BT-Drs. 17/8233 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Personenbeförderungs-

Zu Artikel 1 (Änderung des Personenbeförderungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
In der Verwaltungspraxis sind Zweifel aufgetreten, ob die
Regelung des § 1 Absatz 2 Nummer 1 (Herausnahme der
entgeltlichen Beförderung mit Personenkraftwagen vom
Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn das Gesamtentgelt
die Betriebskosten nicht übersteigt) auch für Beförderungen
gilt, die zudem geschäftsmäßig im Sinne des § 1 Absatz 1
Satz 1 sind. Auch wurde teilweise angenommen, dass die
Ausnahmevorschrift unabhängig von der Höhe des Entgelts
nicht auf Zubringer- und Abholdienste anwendbar ist.
Die Änderung des § 1 Absatz 2 Nummer 1 dient der Klar-
stellung, dass die Ausnahmeregelung auch für die vorge-
nannten Beförderungen gilt. Diese Ausnahmevorschrift er-
fasst nunmehr alle Beförderungen, die unentgeltlich oder
bis zur Betriebskostengrenze entgeltlich vorgenommen wer-
den, mögen sie auch nur geschäftsmäßig oder gleichzeitig
entgeltlich und geschäftsmäßig sein.
Zu Nummer 2 (§ 8)
§ 8 Absatz 3 Satz 1 enthält eine programmatische Aussage
über die Aufgaben der Genehmigungsbehörde und ihr Zu-
sammenwirken mit dem Aufgabenträger und den Verkehrs-
unternehmen. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Ver-
kehrsverbünde werden die Verbundorganisationen in diese
Regelung einbezogen.
Die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit in § 8 Absatz 4
Satz 2 muss im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1370/
2007 angepasst werden. Die Definition wird wie bisher sehr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8233
breit angelegt, um möglichst viele Einnahmen der Verkehrs-
unternehmen zu erfassen (z. B. Fahrzeugförderung, Werbe-
einnahmen). Andererseits darf die Definition nicht dazu füh-
ren, dass die Anwendbarkeit der Verordnung eingeschränkt
wird. Keine Eigenwirtschaftlichkeit liegt deshalb vor, wen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.776 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8233, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.730–79.506 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert d83e279dceca8e22….

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