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Artikel 1 · BT-Drs. 17/8098 · S. 13
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die durch den Vertrag von Lissabon erforderlich geworden ist. Drucksache 17/8098 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa (Drachen) Der vom Boden aus gesteuerte (Lenk-)Drachen ist aus heu- tiger fachlicher Sicht nicht als „Luftfahrzeug“ einzustufen. Diese Geräte stellen eher ein Hindernis für die Luftfahrt (s. auch Giemulla, Handbuch des Luftverkehrsrechts, S. 258) dar und werden als solches luftrechtlich behandelt. Aus die- sem Grund gibt es im geltenden Recht bislang auch keine luftrechtlichen Regelungen zur Verkehrszulassung und keine Anforderungen an die Führer von (Lenk-)Drachen. Die Einordnung von „Drachen“ als „Luftfahrzeug“ ist viel- mehr historisch bedingt. Soweit sie im Hinblick auf ihre charakteristischen Flugeigenschaften in der Luftfahrt noch Verwendung finden, sind sie heute als „Hängegleiter“ oder „Gleitsegel“ und somit als „Luftsportgerät“ im Einsatz. „Drachen” werden daher aus der Aufzählung des § 1 Ab- satz 2 LuftVG gestrichen. Aufgrund des Charakters von „Drachen“ als Hindernisse für die Luftfahrt bestehen bereits heute zahlreiche einschrän- kende Regelungen, die für den Betrieb dieser Geräte gelten (vgl. insbesondere die Regelungen in den §§ 15a, 16 Ab- satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 LuftVO) sowie die Re- gelung zur Versicherungspflicht in § 102 LuftVZO und zur Kennzeichnung von Drachen in Anlage 1 LuftVZO. Soweit Regelungen zur Kennzeichnung und zur Versicherungs- pflicht bestehen, sollen damit jedoch lediglich Gefahren für die Luftfahrt ausgeschlossen bzw. für den Fall des Scha- denseintritts Vorsorge getroffen werden. Zu Doppelbuchstabe bb (Unbemannte Luftfahrtsysteme) Unbemannte Luftfahrtsysteme (im Folgenden „UAS
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.063 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/8098, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.093–71.156 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 7c696f8834a219ae….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP