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Artikel 9 · BT-Drs. 17/7916 · S. 50

Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches Sozial-

Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des
§ 205 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Die
bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversiche-
rung haben Dateien gemeinsam innerhalb einer Verwal-
tungsgemeinschaft bzw. in dem gemeinsamen Rechenzent-
rum der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geführt,
aus denen Daten im automatisierten Verfahren abgerufen
werden konnten.
Mit Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau werden die Dateien von dieser als
verantwortliche Stelle im Sinne des § 67a Absatz 9 geführt.
Für sie gelten die Vorschriften über die Erhebung, Ver-
arbeitung und Nutzung von Sozialdaten. Insbesondere hat
sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen ein-
schließlich Dienstanweisungen (§ 78a) zu treffen, die erfor-
derlich sind, um den Schutz der Sozialdaten der Versicher-
ten bzw. Mitglieder, z. B. bei der internen Weitergabe von
Sozialdaten, zu gewährleisten.
Damit automatisierte Abrufe durch Stellen außerhalb der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung auch zukünftig er-
folgen können, wird die Sozialversicherung für Landwirt-
schaft, Forsten und Gartenbau zur Einrichtung automatisier-
ter Abrufverfahren ermächtigt. Entsprechend dem bisheri-
gem Recht, sind die Abrufverfahren im Hinblick auf den
datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsgrundsatz auf einen
engen Empfängerkreis beschränkt. Wie auch in § 79
Absatz 1 wird ein Abrufverfahren mit der Zentralen Zu-
lagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund er-
möglicht.
Aufgrund der Zuständigkeit der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für alle Zweige der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung erfolgt die Rege-
lung nunmehr im Zehn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.888 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/7916 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 240.584–242.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP