Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 17/7916 · S. 51
Zu Artikel 12 (Änderung der Alterssicherung
Zu Artikel 12 (Änderung der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichs- verordnung) Zu Nummer 1 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zu Nummer 2 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Eine Datenübermittlung an die Kopfstelle des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung entfällt. Die Definition zum Anfragedatensatz wird in Absatz 1 des neu gefassten § 3 geregelt. Zu Nummer 3 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers sowie re- daktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des § 2. Zu Nummer 4 Folgeänderungen zu den in § 61a ALG erfolgten Änderun- gen, mit denen der automatisierte Datenabgleich auf die Höhe der für den Anspruch auf einen Zuschuss maßgeben- den Einkünfte erweitert wird. Zu Nummer 5 Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers. Die Übermittlung des Anfragedatensatzes über die Kopfstelle des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversi- cherung entfällt. Zu Nummer 6 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Die Be- zeichnung des in der Vorschrift genannten Bundesbeauf- tragten für den Datenschutz wird aktualisiert. Zu Nummer 7 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Änderung von § 7 durch das Vierte Ge- setz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGB-IV-Änderungsgesetz).
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Herkunft
BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.346–246.703 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP