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Artikel 12 · BT-Drs. 17/7916 · S. 51

Zu Artikel 12 (Änderung der Alterssicherung

Zu Artikel 12 (Änderung der Alterssicherung
der Landwirte/Datenabgleichs-
verordnung)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Nummer 2
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Eine
Datenübermittlung an die Kopfstelle des Spitzenverbandes
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung entfällt. Die
Definition zum Anfragedatensatz wird in Absatz 1 des neu
gefassten § 3 geregelt.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers sowie re-
daktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des § 2.
Zu Nummer 4
Folgeänderungen zu den in § 61a ALG erfolgten Änderun-
gen, mit denen der automatisierte Datenabgleich auf die
Höhe der für den Anspruch auf einen Zuschuss maßgeben-
den Einkünfte erweitert wird.
Zu Nummer 5
Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers. Die
Übermittlung des Anfragedatensatzes über die Kopfstelle
des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversi-
cherung entfällt.
Zu Nummer 6
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Die Be-
zeichnung des in der Vorschrift genannten Bundesbeauf-
tragten für den Datenschutz wird aktualisiert.
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Änderung von § 7 durch das Vierte Ge-
setz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze (4. SGB-IV-Änderungsgesetz).

BT-Drs. 17/7916 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.346–246.703 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP