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Artikel 3 · BT-Drs. 17/7273 · S. 39

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April
2012 sowie das gleichzeitige Außerkrafttreten des Erdöl-
bevorratungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 679), das zuletzt durch
Artikel 165 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I
S. 2407) geändert worden ist. Das Datum wurde zur Vermei-
dung zusätzlichen Aufwands beim Erdölbevorratungs-
verband und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle so gewählt, dass es mit dem Beginn eines Bevor-
ratungszeitraums zusammenfällt (vgl. Artikel 2 § 3 Absatz 1
dieses Gesetzes). Die europäische Richtlinie ist bis zum
31. Dezember 2012 umzusetzen.
Drucksache 17/7273 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat das Regelungsvor-
haben auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten
begründet werden, geprüft.
Mit dem Regelungsvorhaben werden für die Wirtschaft drei
Informationspflichten neu eingeführt und zwei Informa-
tionspflichten geändert. Das Ressort hat die Informations-
pflichten und daraus resultierenden Bürokratiekosten aus-
führlich und nachvollziehbar dargestellt. Danach führt das
Regelungsvorhaben für die Wirtschaft im Saldo zu einer
Reduzierung von rund 14 000 Euro pro Jahr. Das Regelungs-
vorhaben dient im Wesentlichen der Umsetzung von EU-
Recht. Anhaltspunkte für weitere kostengünstigere Rege-
lungsalternativen liegen nicht vor.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines
gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Re-
gelungsvorhaben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/7273
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September
201

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.417 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/7273, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 184.529–187.946 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 1b9043ecd50db854….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP