Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/7273 · S. 39
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2012 sowie das gleichzeitige Außerkrafttreten des Erdöl- bevorratungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 679), das zuletzt durch Artikel 165 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist. Das Datum wurde zur Vermei- dung zusätzlichen Aufwands beim Erdölbevorratungs- verband und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle so gewählt, dass es mit dem Beginn eines Bevor- ratungszeitraums zusammenfällt (vgl. Artikel 2 § 3 Absatz 1 dieses Gesetzes). Die europäische Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2012 umzusetzen. Drucksache 17/7273 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat das Regelungsvor- haben auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft. Mit dem Regelungsvorhaben werden für die Wirtschaft drei Informationspflichten neu eingeführt und zwei Informa- tionspflichten geändert. Das Ressort hat die Informations- pflichten und daraus resultierenden Bürokratiekosten aus- führlich und nachvollziehbar dargestellt. Danach führt das Regelungsvorhaben für die Wirtschaft im Saldo zu einer Reduzierung von rund 14 000 Euro pro Jahr. Das Regelungs- vorhaben dient im Wesentlichen der Umsetzung von EU- Recht. Anhaltspunkte für weitere kostengünstigere Rege- lungsalternativen liegen nicht vor. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Re- gelungsvorhaben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/7273 Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 201
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.417 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/7273, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 184.529–187.946 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 1b9043ecd50db854….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP