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Artikel 1 · BT-Drs. 17/7235 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des EG-Verbraucher-
Zu Artikel 1 (Änderung des EG-Verbraucher- schutzdurchsetzungsgesetzes) Zu Nummer 1 Durch die Ergänzung von § 2 Nummer 1 Buchstabe a wird dem BVL die Zuständigkeit für die durch Artikel 3 der Richtlinie 2009/136/EG erfolgte Erweiterung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 um eine neue Num- mer 17 übertragen. Inhaltlich geht es dabei um Verstöße ge- gen Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG mit Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor uner- wünschter Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Telefaxgeräten und elektronischer Post. Ähnliche Aufgaben werden vom BVL mit der Durchsetzung der vergleichbaren Regelungen nach der Richtlinie 2005/29/ EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarkt- internen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Ver- brauchern (Nummer 16 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004) bereits wahrgenommen. Durch die Verordnung zur Ergänzung und Anpassung bun- desrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Verord- nung (EG) Nr. 2006/2004 vom 1. September 2010 (BGBl. I S. 1259) wurde dem BVL bereits vorab die Zuständigkeit für Verstöße gegen Nummer 17 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 übertragen. Da das VSchDG ohnehin geändert werden muss (vgl. im Folgenden), soll die durch die vorgenannte Verordnung erfolgte Erweiterung der Zustän- digkeit des BVL in das Gesetz selbst übernommen werden; die Verordnung wird insoweit aufgehoben. Die Anwendung des VSchDG in der Praxis zeigt darüber hi- naus Änderungsbedarf hinsichtlich der Formulierung der Zuständigkeiten der BaFin (§ 2 Nummer 2 VSchDG) und der Landesbehörden (§ 2 Nummer 4 VSchDG). Mit der Streichung des Verweises auf „Buchstabe a“ der Nummer 1 in dem neugefassten § 2 Nummer 2 und 4 wird sichergestellt, dass das Zuständigkeitsgefüge des
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BT-Drs. 17/7235, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.187–18.883 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert e9f72b10e5be695b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP