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Artikel 6 · BT-Drs. 17/7143 · S. 20

Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist wegen der Einfügung
neuer Vorschriften erforderlich.
Zu Nummer 2 (§ 66 Absatz 1)
Folgeänderung zu Nummer 3. Zuschläge an Entgeltpunkten
für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung sind bei
der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/7143
stimmung des Monatsbetrags einer Rente zu berücksichti-
gen.
Zu Nummer 3 (§ 76e – neu)
Unter Beachtung der systematischen Unterschiede werden
wie in der Soldaten- und Beamtenversorgung in der gesetz-
lichen Rentenversicherung Zeiten einer besonderen Aus-
landsverwendung berücksichtigt.
Für eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Sol-
datinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch und der Zivil-
beschäftigten werden für Zeiten einer besonderen Auslands-
verwendung nach § 63c Absatz 1 SVG oder § 31a Absatz 1
BeamtVG zusätzlich zu den aus dem versicherten Entgelt re-
sultierenden Entgeltpunkten Zuschläge an Entgeltpunkten
ermittelt. Mit den Zuschlägen soll den besonderen Umstän-
den und Belastungen einer besonderen Auslandsverwen-
dung Rechnung getragen werden.
Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonde-
ren Auslandsverwendung werden für den betroffenen Perso-
nenkreis einheitlich in Höhe von monatlich 0,18 Entgelt-
punkten für Zeiten ab Inkrafttreten des EinsatzVVerbG
ermittelt. Dies entspricht einer zusätzlichen Bemessungs-
grundlage von derzeit rund 5 500 Euro monatlich. Wie bei
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen
und Beamten sind die Zuschläge an Entgeltpunkten nur zu
ermitteln, wenn diese Zeiten einzeln ununterbrochen min-
destens 30 Tage, insgesamt aber mindestens 365 Tage gedau-
ert haben. S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7143, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.529–79.368 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert bf3df97ddc8fc6e6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP