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Artikel 6 · BT-Drs. 17/7143 · S. 20
Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist wegen der Einfügung neuer Vorschriften erforderlich. Zu Nummer 2 (§ 66 Absatz 1) Folgeänderung zu Nummer 3. Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung sind bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Be- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/7143 stimmung des Monatsbetrags einer Rente zu berücksichti- gen. Zu Nummer 3 (§ 76e – neu) Unter Beachtung der systematischen Unterschiede werden wie in der Soldaten- und Beamtenversorgung in der gesetz- lichen Rentenversicherung Zeiten einer besonderen Aus- landsverwendung berücksichtigt. Für eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Sol- datinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch und der Zivil- beschäftigten werden für Zeiten einer besonderen Auslands- verwendung nach § 63c Absatz 1 SVG oder § 31a Absatz 1 BeamtVG zusätzlich zu den aus dem versicherten Entgelt re- sultierenden Entgeltpunkten Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Mit den Zuschlägen soll den besonderen Umstän- den und Belastungen einer besonderen Auslandsverwen- dung Rechnung getragen werden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonde- ren Auslandsverwendung werden für den betroffenen Perso- nenkreis einheitlich in Höhe von monatlich 0,18 Entgelt- punkten für Zeiten ab Inkrafttreten des EinsatzVVerbG ermittelt. Dies entspricht einer zusätzlichen Bemessungs- grundlage von derzeit rund 5 500 Euro monatlich. Wie bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen und Beamten sind die Zuschläge an Entgeltpunkten nur zu ermitteln, wenn diese Zeiten einzeln ununterbrochen min- destens 30 Tage, insgesamt aber mindestens 365 Tage gedau- ert haben. S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/7143, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.529–79.368 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert bf3df97ddc8fc6e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP