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Artikel 6 · BT-Drs. 17/7142 · S. 34
Zu Artikel 6 (Änderung des Besoldungsüberlei-
Zu Artikel 6 (Änderung des Besoldungsüberlei- tungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 4) Durch Aufnahme des § 46 des Bundesbeamtengesetzes wird klargestellt, dass auch in den Fällen einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit die Dienstbezüge zugrunde zu legen sind, die bei einer erneuten Berufung am 30. Juni 2009 maß- gebend gewesen wären. Der neu aufgenommene § 25 des Soldatengesetzes ist die Entsprechung zu dem bereits in der Vorschrift enthaltenen § 40 des Bundesbeamtengesetzes. Zu Buchstabe b (Absatz 11) Redaktionelle Korrektur. Die Vorschrift regelt Fälle, in de- nen die Beamtin, der Beamte, die Soldatin oder der Soldat vor dem Zeitpunkt der Überleitung (1. Juli 2009) auf Grund der vorläufigen Dienstenthebung in ihrer oder seiner bisheri- gen Stufe verblieben ist. Führt ein Disziplinarverfahren nicht zur Entfernung aus dem Dienst oder endet das Dienstverhält- nis nicht durch Entlassung auf Antrag oder infolge strafge- richtlicher Verurteilung, ist die Beamtin, der Beamte, die Soldatin oder der Soldat hinsichtlich der Zuordnung zu einer Stufe oder Überleitungsstufe am 1. Juli 2009 so zu stellen, als wenn sie oder er vor dem 1. Juli 2009 nicht in ihrer oder seiner bisherigen Stufe verblieben wäre. Daher ist auf die vor dem 1. Juli 2009 geltende Regelung abzustellen. Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 5 Satz 5 – neu) Die Änderung gewährleistet entsprechend der Zielsetzung des Besoldungsüberleitungsgesetzes, dass Soldatinnen und Soldaten das Endgrundgehalt zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie bisher und auch ein vergleichbares Karriereeinkommen wie nach dem bisherigen Grundgehaltssystem erreichen können. Zu Nummer 3 (§ 6 Absatz 2 Satz 2) Nach § 10 Absatz 3 des Postpersonalrechtsgesetzes können bei den Postnachfol
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BT-Drs. 17/7142, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.344–144.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert f34fa59a38aab008….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP