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Artikel 6 · BT-Drs. 17/7142 · S. 34

Zu Artikel 6 (Änderung des Besoldungsüberlei-

Zu Artikel 6 (Änderung des Besoldungsüberlei-
tungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 4)
Durch Aufnahme des § 46 des Bundesbeamtengesetzes wird
klargestellt, dass auch in den Fällen einer erneuten Berufung
in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der
Dienstfähigkeit die Dienstbezüge zugrunde zu legen sind,
die bei einer erneuten Berufung am 30. Juni 2009 maß-
gebend gewesen wären. Der neu aufgenommene § 25 des
Soldatengesetzes ist die Entsprechung zu dem bereits in der
Vorschrift enthaltenen § 40 des Bundesbeamtengesetzes.
Zu Buchstabe b (Absatz 11)
Redaktionelle Korrektur. Die Vorschrift regelt Fälle, in de-
nen die Beamtin, der Beamte, die Soldatin oder der Soldat
vor dem Zeitpunkt der Überleitung (1. Juli 2009) auf Grund
der vorläufigen Dienstenthebung in ihrer oder seiner bisheri-
gen Stufe verblieben ist. Führt ein Disziplinarverfahren nicht
zur Entfernung aus dem Dienst oder endet das Dienstverhält-
nis nicht durch Entlassung auf Antrag oder infolge strafge-
richtlicher Verurteilung, ist die Beamtin, der Beamte, die
Soldatin oder der Soldat hinsichtlich der Zuordnung zu einer
Stufe oder Überleitungsstufe am 1. Juli 2009 so zu stellen,
als wenn sie oder er vor dem 1. Juli 2009 nicht in ihrer oder
seiner bisherigen Stufe verblieben wäre. Daher ist auf die vor
dem 1. Juli 2009 geltende Regelung abzustellen.
Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 5 Satz 5 – neu)
Die Änderung gewährleistet entsprechend der Zielsetzung
des Besoldungsüberleitungsgesetzes, dass Soldatinnen und
Soldaten das Endgrundgehalt zu einem ähnlichen Zeitpunkt
wie bisher und auch ein vergleichbares Karriereeinkommen
wie nach dem bisherigen Grundgehaltssystem erreichen
können.
Zu Nummer 3 (§ 6 Absatz 2 Satz 2)
Nach § 10 Absatz 3 des Postpersonalrechtsgesetzes können
bei den Postnachfol

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.931 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7142, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.344–144.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert f34fa59a38aab008….

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