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Artikel 1 · BT-Drs. 17/7020 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 20 Absatz 1
Wegen der Aufhebung des Absatzes 2 wird die Absatzbe-
zeichnung des verbliebenen Absatzes 1 als redaktionelle Fol-
geänderung gestrichen.
Zu Buchstabe b
§ 20 Satz 1 Nummer 1
Mit der Änderung wird die Umsatzgrenze bei der Berech-
nung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dau-
erhaft von 250 000 Euro auf 500 000 Euro angehoben.
Zu Nummer 2
§ 20 Absatz 2 – aufgehoben –
§ 20 Absatz 2 UStG regelte bisher die zeitliche Befristung
der Umsatzgrenze von 500 000 Euro. Wegen der dauerhaften
Fortführung der Umsatzgrenze wird der Absatz aufgehoben.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7020, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.960–7.601 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 63a47577c4ee2bd9….

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