Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/7020 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 20 Absatz 1 Wegen der Aufhebung des Absatzes 2 wird die Absatzbe- zeichnung des verbliebenen Absatzes 1 als redaktionelle Fol- geänderung gestrichen. Zu Buchstabe b § 20 Satz 1 Nummer 1 Mit der Änderung wird die Umsatzgrenze bei der Berech- nung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dau- erhaft von 250 000 Euro auf 500 000 Euro angehoben. Zu Nummer 2 § 20 Absatz 2 – aufgehoben – § 20 Absatz 2 UStG regelte bisher die zeitliche Befristung der Umsatzgrenze von 500 000 Euro. Wegen der dauerhaften Fortführung der Umsatzgrenze wird der Absatz aufgehoben.
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BT-Drs. 17/7020, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.960–7.601 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 63a47577c4ee2bd9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP