Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/6925 · S. 18
Zu Artikel 4 (Änderung des Sicherheits-
Zu Artikel 4 (Änderung des Sicherheits- überprüfungsgesetzes) Durch Artikel 5 TBG wurde vor dem Hintergrund der welt- weiten Bedrohung des internationalen Terrorismus der vor- beugende personelle Sabotageschutz in das Sicherheitsüber- prüfungsgesetz (SÜG) eingeführt. In der Begründung (Bun- destagsdrucksache 14/7386, S. 43) wird das Ziel des vor- beugenden personellen Sabotageschutzes beschrieben: „Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, solche Stellen und damit die betroffenen Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung die Gesundheit oder das Leben von großen Tei- len der Bevölkerung erheblich bedrohen oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind, vor möglichen Innentä- tern zu schützen.“ Innentäter kann jede Person sein, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle tätig ist oder dort tätig werden soll und die grundsätzlich eine Möglichkeit zur Be- einflussung der sicherheitsempfindlichen Stelle hat. Das SÜG regelte bis dahin Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich sind. Mit den Vorschriften im Terrorismusbekämpfungsge- setz wurde das seit langem im personellen Geheimschutz eingesetzte Verfahren unmodifiziert auf den vorbeugenden personellen Sabotageschutz übertragen. Im Laufe der An- wendung des Gesetzes stellte sich heraus, dass sich der vor- beugende personelle Sabotageschutz vom Geheimschutz unterscheidet. Der Verräter von Geheimnissen handelt im Verborgenen; dagegen ist der Saboteur zwangsläufig ein In- nentäter, der vorsätzlich die Gesundheit oder das Leben gro- ßer Teile der Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr durch einen Angriff spektakulär treffen will. Die Bundesregierung wird unter Federführung des Bundes- ministeriums des Innern einen Gesetzentwur
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.976 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6925, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.432–90.408 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f77367dc913fd9e9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP