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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6916 · S. 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
§ 1 Absatz 1 bis 4 wird neu gefasst.
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Aufgrund der Neufassung des Rahmenvertrags der von den
Euro-Mitgliedstaaten gegründeten Zweckgesellschaft ist
eine Anpassung der Gewährleistungsermächtigung notwen-
dig. Der jeweilige Anteil der Euro-Mitgliedstaaten richtet
sich weiterhin nach ihrem Anteil am EZB-Kapitalschlüssel.
Hieraus errechnet sich für die Bundesrepublik Deutschland
eine Erhöhung des zur Verfügung zu stellenden Gewährleis-
tungsrahmens von 123 Mrd. Euro auf 211,0459 Mrd. Euro.
Zu Satz 2
Die der EFSF zur Verfügung stehenden Instrumente werden
aufgezählt.
Neben der Vergabe von Darlehen sind nach den Beschlüssen
vom 11. März 2011 auch Aufkäufe von Staatsanleihen eines
Euro-Mitgliedstaats auf dem Primärmarkt möglich, wenn
dies aus Gründen der Kosteneffizienz geboten scheint.
Entsprechend der Beschlüsse vom 21. Juli 2011 werden der
EFSF zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit ergänzend wei-
tere Instrumente zur Verfügung gestellt, die zur Vermeidung
von Ansteckungseffekten eingesetzt werden können, wenn
dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungs-
gebiets insgesamt unabdingbar ist.
Danach kann die EFSF vorsorgliche Maßnahmen ergreifen,
indem sie eine Kreditlinie bereitstellt, um ihre Finanzie-
rungsbereitschaft zugunsten des Landes zu dokumentieren,
zur Marktberuhigung beizutragen und so Ansteckungsef-
fekte zu verhindern. Auch vorsorgliche Maßnahmen werden
entsprechend den Vorgaben des Absatzes 3 stets an Auflagen
geknüpft, die der makroökonomischen Situation des Landes
angemessen sind. Sollte ein Land die vereinbarte Kreditlinie
in Anspruch nehmen, müssen die Auflagen überprüft und ge-
gebenenfalls angepasst werden.
Weiterhin kann die EFSF an einen Euro-Mitgliedstaat, auch
ohne dass dieser einem umfassenden wirtschafts- und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.466–23.068 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert f469d197f6fbc04f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP