Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6916 · S. 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 bis 4 wird neu gefasst. Zu Absatz 1 Zu Satz 1 Aufgrund der Neufassung des Rahmenvertrags der von den Euro-Mitgliedstaaten gegründeten Zweckgesellschaft ist eine Anpassung der Gewährleistungsermächtigung notwen- dig. Der jeweilige Anteil der Euro-Mitgliedstaaten richtet sich weiterhin nach ihrem Anteil am EZB-Kapitalschlüssel. Hieraus errechnet sich für die Bundesrepublik Deutschland eine Erhöhung des zur Verfügung zu stellenden Gewährleis- tungsrahmens von 123 Mrd. Euro auf 211,0459 Mrd. Euro. Zu Satz 2 Die der EFSF zur Verfügung stehenden Instrumente werden aufgezählt. Neben der Vergabe von Darlehen sind nach den Beschlüssen vom 11. März 2011 auch Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Mitgliedstaats auf dem Primärmarkt möglich, wenn dies aus Gründen der Kosteneffizienz geboten scheint. Entsprechend der Beschlüsse vom 21. Juli 2011 werden der EFSF zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit ergänzend wei- tere Instrumente zur Verfügung gestellt, die zur Vermeidung von Ansteckungseffekten eingesetzt werden können, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungs- gebiets insgesamt unabdingbar ist. Danach kann die EFSF vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, indem sie eine Kreditlinie bereitstellt, um ihre Finanzie- rungsbereitschaft zugunsten des Landes zu dokumentieren, zur Marktberuhigung beizutragen und so Ansteckungsef- fekte zu verhindern. Auch vorsorgliche Maßnahmen werden entsprechend den Vorgaben des Absatzes 3 stets an Auflagen geknüpft, die der makroökonomischen Situation des Landes angemessen sind. Sollte ein Land die vereinbarte Kreditlinie in Anspruch nehmen, müssen die Auflagen überprüft und ge- gebenenfalls angepasst werden. Weiterhin kann die EFSF an einen Euro-Mitgliedstaat, auch ohne dass dieser einem umfassenden wirtschafts- und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.466–23.068 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert f469d197f6fbc04f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP