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Artikel 7 · BT-Drs. 17/6906 · S. 102

Zu Artikel 7 (Krankenhausentgeltgesetz)

Zu Artikel 7 (Krankenhausentgeltgesetz)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Klarstellung, dass die allgemeinen Krankenhausleistungen
auch die Mitaufnahme einer Pflegekraft bei stationärer Be-
handlung in einem Krankenhaus nach § 11 Absatz 3 Fünftes
Buch Sozialgesetzbuch umfasst.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung im Hinblick auf die Regelung
zu Buchstabe c.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung zur Änderung des § 39 Absatz 1 SGB V.
Zu Nummer 2 (§ 21)
Für die Entwicklung der Entgeltsysteme nach §§ 17b und
17d KHG für Krankenhausleistungen ist es von erheblichem
Interesse, fall- und krankenhausübergreifende Verläufe
analysieren zu können. Hierfür ist die Übermittlung des
unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer
(KV-Nummer) nach § 290 Absatz 1 Satz 2 bzw. § 291a
Absatz 1a Satz 2 SGB V im Rahmen des an die DRG-Da-
tenstelle zu übermittelnden Datensatzes nach § 21 Absatz 2
Nummer 2 erforderlich. Wenn für einzelne Patientinnen und
Patienten eine entsprechende KV-Nummer nicht existiert,
ist wie bisher das krankenhausinterne Kennzeichen des Be-
handlungsfalles zu übermitteln. Hierdurch können zumin-
dest Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus erfasst
werden. Dies ist zur Umsetzung und Weiterentwicklung der
Vergütungsregelungen bei Wiederaufnahmen in dasselbe
Krankenhaus erforderlich.
Die KV-Nummer wird benötigt, um einerseits bei der Wei-
terentwicklung des DRG-Systems auch Verlegungen zwi-
schen unterschiedlichen Krankenhäusern analysieren zu
können, die derzeit nicht von der Fallzusammenführungsre-
gelung bei Wiederaufnahmen nach § 2 der Fallpauschalen-
vereinbarung der Selbstverwaltungspartner nach § 17b
Absatz 2 KHG erfasst werden. Da § 21 KHEntgG nur die
Übermittlung eines krankenhausinternen Kennzeichens des
Behandlungsfalls vorsieht, können bei der Weiterentwick-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.693 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6906, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 541.696–547.389 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 07fe1ece18485084….

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