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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6851 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Beherbergungsstatistik-
Zu Artikel 1 (Änderung des Beherbergungsstatistik- gesetzes) Durch Artikel 1 wird eine Änderung des Beherbergungssta- tistikgesetzes veranlasst. Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 1 – Periodizität, Berichtszeit- raum) Die Anpassung des Satzes 1 dient der Klarstellung, dass die neuen Erhebungsmerkmale bzw. die neuen Abschneide- grenzen ab dem Berichtsmonat Januar 2012 zu berücksichti- gen sind. Die Änderung des Satzes 2 ist eine Folgeänderung zu § 4. Zu Nummer 2 (§ 3 – Erhebungsbereich) Zu Buchstabe a Die nationale Grenze für die Berichtspflicht in der Beher- bergungsstatistik wird neu festgesetzt, um sie an die EU- einheitliche Vorgabe anzupassen. Damit wird die Vergleich- barkeit der nationalen Ergebnisse mit den EU-Ergebnissen sichergestellt. Demnach gilt, dass Beherbergungsstätten, die zum Stichtag 31. Juli zehn oder mehr Gäste gleichzeitig be- herbergen können, zur Auskunft verpflichtet sind (bislang neun). Bei Campingplätzen wird die Anzahl der Stellplätze, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, auf zehn Stellplätze angehoben. Durch diese Änderung sind von den 56 100 in der Monatserhebung berücksichtigten Beherber- gungsbetrieben etwa 1 600 Betriebe nicht mehr berichts- pflichtig (alle Angaben zum Stand Juli 2009), so dass insge- samt betrachtet eine Entlastung der Beherbergungsbetriebe erreicht wird. Der damit verbundene Informationsverlust ist äußerst gering: Auf die 2,8 Prozent der Betriebe, die nicht mehr berichtspflichtig sind, entfallen lediglich 0,5 Prozent Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6851 aller angebotenen Betten bzw. 0,6 Prozent der auf Camping- plätzen angebotenen Stellplätze. Würde die nationale Grenze nicht an die neue EU-weit gel- tende Grenze angepasst, hätte dies überdies zur Folge, dass die statistischen Ämter des Bundes un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.450 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6851, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.470–29.920 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 2f04cdb13038b5c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP