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Artikel 2 · BT-Drs. 17/6804 · S. 39

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu § 25c KWG (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Buchstabe a
Zu § 25c Absatz 3 KWG
Bei der Änderung in Absatz 3 Satz 1 handelt es sich um ei-
ne redaktionelle Folgeanpassung an die geänderte Begriff-
lichkeit in § 11 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes.
Zu Buchstabe b
Zu § 25c Absatz 4 KWG
Bei der Änderung in Absatz 4 handelt es sich um eine re-
daktionelle Folgeanpassung.
Drucksache 17/6804 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Zu § 25d KWG (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Buchstabe a
Zu § 25d Absatz 1 Nummer 1 KWG
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Die Strei-
chung ist erforderlich, da entgegen der früheren Rechtslage
die Verwaltung von E-Geld – neben der Ausgabe von
E-Geld – nicht mehr zusätzliches Tatbestandsmerkmal für das
E-Geld-Geschäft ist. Somit wird ein Gleichlauf der Begriff-
lichkeiten mit der Definition des E-Geld-Geschäfts in § 1a
Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes hergestellt.
Zu Buchstabe b
Zu § 25d Absatz 3 – neu – KWG
Diese Ergänzung greift die Monita der FATF-Deutschland-
prüfung vom 19. Februar 2010 auf, um die Kompatibilität
des deutschen Anti-Geldwäscherechts mit den 40+9-Emp-
fehlungen der FATF herzustellen. Von vereinfachten Sorg-
faltspflichten bei wiederaufladbaren Datenträgern kann ein
Institut nur dann Gebrauch machen, wenn das Volumen
des in einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten
E-Geld-Inhaber, d. h. denjenigen, der beim Kauf des wie-
deraufladbaren Datenträgers identifiziert worden ist, ausge-
gebenen E-Geldes im Sinne des § 1a Absatz 3 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes, ähnlich wie die Umsätze
eines Girokontos, vom pflichtigen E-Geld-Emittenten und
den von ihm für den Vertrieb eingeschalteten E-Geld-Agen-
ten, Töchtern oder Z

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.324 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6804, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 180.723–184.047 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 3c11af66148eb09c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP