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Artikel 19 · BT-Drs. 17/6764 · S. 31

Zu Artikel 19 (Änderung der Datenabgleichs-

Zu Artikel 19 (Änderung der Datenabgleichs-
verordnung)
Zu Nummer 1
Zu den Buchstaben a und b
Folgeänderungen zu den Änderungen im Gesetz über die
Alterssicherung der Landwirte, mit denen der automatisierte
Datenabgleich auf die Höhe der für den Anspruch auf einen
Zuschuss maßgebenden Einkünfte erweitert wird.
Zu Nummer 2
Anpassung der Vorschrift an den mittlerweile ausschließlich
per Datenfernübertragung erfolgenden automatisierten Da-
tenabgleich.
Zu Nummer 3
Zu den Buchstaben a und b
Folgeänderung zur Änderung von Artikel 19 Nummer 2.
Redaktionelle Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgte
Bildung eines neuen Spitzenverbandes der landwirtschaftli-
chen Sozialversicherung.
Zu Nummer 4
Die Vorschriften sind entbehrlich; § 9 wegen des aus-
schließlich per Datenfernübertragung erfolgenden automati-
sierten Datenabgleichs, § 10 wegen des zwischenzeitlich
seit Einführung des automatisierten Datenabgleichs verstri-
chenen Zeitraumes, der eine Weiterführung der Erfolgsbi-
lanzierung nicht mehr notwendig erscheinen lässt.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.373–135.406 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP