Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 17/6764 · S. 43
Zu Artikel 14 (§ 7 EntschRG)
Zu Artikel 14 (§ 7 EntschRG) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Strei- chung der Erstattungsvorschrift ist sachgerecht und zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geboten. Aus dem Verfassungsrecht ergibt sich auch keine Verpflichtung, dass die Erstattung vom Bund zu leisten ist. Das Entschädigungsrentengesetz regelt, dass in der DDR gewährte Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen aufgrund der Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus so- wie für deren Hinterbliebene grundsätzlich als bundesdeut- sche Entschädigungsrenten weitergezahlt werden. Daran än- dert sich durch die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung nichts. Nur die bisherige Erstattungsregelung in § 7 Entschädigungsrentengesetz soll gestrichen werden, wo- nach der Bund die Aufwendungen der Deutschen Renten- versicherung Bund zuzüglich einer Verwaltungspauschale erstattet. Der Wegfall der Erstattung durch den Bund dient der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Er belastet die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht unzumutbar. Der Personenkreis, der diese Entschädigungsrenten in Anspruch nimmt, ist – aufgrund des Alters der Berechtigten – stark und kontinuierlich rückläufig; diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen. Die knapp 5 800 Zahlfälle im Jahr 1998 sanken auf rund 2 600 Zahlfälle im Jahr 2006 und rund 1 600 Zahlfälle im Jahr 2010. Im Zeitraum 2001 bis 2010 lag die jährlich Rückgangsquote durchschnittlich bei rund 10 Prozent. Entsprechend haben sich die Ausgaben für die Erstattung von noch 19,6 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 12,1 Mio. Euro im Jahr 2010 vermindert; für die nächsten Jahre sah der bis- herige Finanzplan ein weiteres Sinken der Ausgaben auf 11,5 Mio. Euro (2011), 10,5 Mio. Euro (2012), 9,5 Mio. Euro (2013
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/6764 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.831–193.817 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP