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Artikel 14 · BT-Drs. 17/6764 · S. 43

Zu Artikel 14 (§ 7 EntschRG)

Zu Artikel 14 (§ 7 EntschRG)
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Strei-
chung der Erstattungsvorschrift ist sachgerecht und zur
Konsolidierung des Bundeshaushalts geboten. Aus dem
Verfassungsrecht ergibt sich auch keine Verpflichtung, dass
die Erstattung vom Bund zu leisten ist.
Das Entschädigungsrentengesetz regelt, dass in der DDR
gewährte Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen
aufgrund der Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer
gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus so-
wie für deren Hinterbliebene grundsätzlich als bundesdeut-
sche Entschädigungsrenten weitergezahlt werden. Daran än-
dert sich durch die von der Bundesregierung vorgesehene
Regelung nichts. Nur die bisherige Erstattungsregelung in
§ 7 Entschädigungsrentengesetz soll gestrichen werden, wo-
nach der Bund die Aufwendungen der Deutschen Renten-
versicherung Bund zuzüglich einer Verwaltungspauschale
erstattet. Der Wegfall der Erstattung durch den Bund dient
der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Er belastet die
Deutsche Rentenversicherung Bund nicht unzumutbar. Der
Personenkreis, der diese Entschädigungsrenten in Anspruch
nimmt, ist – aufgrund des Alters der Berechtigten – stark
und kontinuierlich rückläufig; diese Entwicklung wird sich
auch in der Zukunft fortsetzen. Die knapp 5 800 Zahlfälle
im Jahr 1998 sanken auf rund 2 600 Zahlfälle im Jahr 2006
und rund 1 600 Zahlfälle im Jahr 2010. Im Zeitraum 2001
bis 2010 lag die jährlich Rückgangsquote durchschnittlich
bei rund 10 Prozent.
Entsprechend haben sich die Ausgaben für die Erstattung
von noch 19,6 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 12,1 Mio. Euro
im Jahr 2010 vermindert; für die nächsten Jahre sah der bis-
herige Finanzplan ein weiteres Sinken der Ausgaben auf
11,5 Mio. Euro (2011), 10,5 Mio. Euro (2012), 9,5 Mio.
Euro (2013

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.831–193.817 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP