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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6764 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Vierten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die Ände-
rung in Artikel 1 Nummer 3.
Zu Nummer 2
§ 7 Absatz 4 setzt Artikel 6 Absatz 3 der Sanktionsrichtlinie
um.
Die Vorschrift regelt, dass in den Fällen, in denen ein Ar-
beitgeber einen ausländischen Beschäftigten illegal (ohne
die erforderliche Arbeitsgenehmigung nach § 284 Absatz 1
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder ohne
die nach § 4 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
erforderliche Berechtigung zur Erwerbstätigkeit) beschäf-
tigt hat, eine Beschäftigung für drei Monate vermutet wird.
Eine entsprechende Vergütungsvermutung soll als § 98a
Absatz 1 Satz 2 in das AufenthG aufgenommen werden
(siehe Artikel 1 Nummer 54 des Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Euro-
päischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvor-
schriften an den EU-Visakodex – Bundestagsdrucksache
17/5470). Nach § 7 Absatz 4 wird zu Gunsten des auslän-
dischen Beschäftigten und der Versichertengemeinschaft für
die Berechnung der nachzuzahlenden Sozialversicherungs-
beiträge widerlegbar vermutet, dass der Arbeitgeber den
ausländischen Beschäftigten für die Dauer von drei Mona-
ten beschäftigt hat. Dies führt zu einer erheblichen Erleich-
terung bei der Berechnung und Nachforderung von Beiträ-
gen und vereinfacht damit das Verwaltungsverfahren.
Zu Nummer 3
Die Überschrift zu § 18h ist redaktionell anzupassen, da die
Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises ent-
fallen ist.
Zu Nummer 4
Es bedarf einer eindeutigen materiell-rechtlichen Regelung
zur Beitragsaufteilung, die konform zu § 28a Absatz 4a
Nummer 4 festlegt, dass Arbeitsentgelte oberhalb der Bei-
tragsbemessungsgrenze bei der anteilmäßigen Aufteil

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.719 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.153–66.872 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….

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