Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6764 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Vierten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die Ände- rung in Artikel 1 Nummer 3. Zu Nummer 2 § 7 Absatz 4 setzt Artikel 6 Absatz 3 der Sanktionsrichtlinie um. Die Vorschrift regelt, dass in den Fällen, in denen ein Ar- beitgeber einen ausländischen Beschäftigten illegal (ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung nach § 284 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder ohne die nach § 4 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erforderliche Berechtigung zur Erwerbstätigkeit) beschäf- tigt hat, eine Beschäftigung für drei Monate vermutet wird. Eine entsprechende Vergütungsvermutung soll als § 98a Absatz 1 Satz 2 in das AufenthG aufgenommen werden (siehe Artikel 1 Nummer 54 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Euro- päischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvor- schriften an den EU-Visakodex – Bundestagsdrucksache 17/5470). Nach § 7 Absatz 4 wird zu Gunsten des auslän- dischen Beschäftigten und der Versichertengemeinschaft für die Berechnung der nachzuzahlenden Sozialversicherungs- beiträge widerlegbar vermutet, dass der Arbeitgeber den ausländischen Beschäftigten für die Dauer von drei Mona- ten beschäftigt hat. Dies führt zu einer erheblichen Erleich- terung bei der Berechnung und Nachforderung von Beiträ- gen und vereinfacht damit das Verwaltungsverfahren. Zu Nummer 3 Die Überschrift zu § 18h ist redaktionell anzupassen, da die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises ent- fallen ist. Zu Nummer 4 Es bedarf einer eindeutigen materiell-rechtlichen Regelung zur Beitragsaufteilung, die konform zu § 28a Absatz 4a Nummer 4 festlegt, dass Arbeitsentgelte oberhalb der Bei- tragsbemessungsgrenze bei der anteilmäßigen Aufteil
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.719 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.153–66.872 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP