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Artikel 2 · BT-Drs. 17/6643 · S. 22

Zu Artikel 2 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Bei der Anpassung der Inhaltsübersicht handelt es sich um
eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen § 72a in das
Aufenthaltsgesetz. Es wird auf die Begründung zum betref-
fenden Änderungsbefehl verwiesen.
Zu Nummer 2 (§ 72a – neu –)
Zu Absatz 1
Absatz 1 Satz 1 regelt, dass die im Visumverfahren erhobe-
nen Daten zur visumantragstellenden Person, zum Einlader,
zu Personen, die durch Abgabe einer Verpflichtungserklä-
rung oder in anderer Weise die Sicherung des Lebensunter-
halts gewähren und zu den sonstigen Referenzpersonen an
das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden. Dies gilt
nach Satz 2 auch für Visumanträge, die im Falle der konsu-
larischen Vertretung Deutschlands gemäß Artikel 8 Absatz 1
des Visakodexes bei einem anderen Schengen-Staat gestellt
und nach Artikel 8 Absatz 2 des Visakodexes an die zustän-
dige deutsche Auslandsvertretung übermittelt werden. Zur
Übermittlung der Daten an das Bundesverwaltungsamt nut-
zen die Auslandsvertretungen, wie allgemein in Visum-
verfahren, bestehende Kommunikationswege über das Aus-
wärtige Amt. Anfragen zu Staatsangehörigen und Personen-
gruppen, die nach § 73 Absatz 1 in Verbindung mit § 73
Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes der Konsultationspflicht
unterliegen und an das Bundeverwaltungsamt übermittelt
werden, werden nicht in das Abgleichsverfahren einbe-
zogen.
Zu Absatz 2
Für den Abgleich der Visumantragsdaten zu Sicherheitszwe-
cken gemäß Absatz 1 Satz 1 und 2 wird im Bundesverwal-
tungsamt eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Ent-
scheidend ist dabei die Trennung der in dem Verfahren nach
§ 72a abzugleichenden Daten von allen sonstigen Datenbe-
ständen des Bundesverwaltungsamts. Bei dieser besonderen
Organisationseinheit erfolgt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.465 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6643, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.132–102.597 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e9cdb52d42589286….

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