Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/6643 · S. 22
Zu Artikel 2 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Bei der Anpassung der Inhaltsübersicht handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen § 72a in das Aufenthaltsgesetz. Es wird auf die Begründung zum betref- fenden Änderungsbefehl verwiesen. Zu Nummer 2 (§ 72a – neu –) Zu Absatz 1 Absatz 1 Satz 1 regelt, dass die im Visumverfahren erhobe- nen Daten zur visumantragstellenden Person, zum Einlader, zu Personen, die durch Abgabe einer Verpflichtungserklä- rung oder in anderer Weise die Sicherung des Lebensunter- halts gewähren und zu den sonstigen Referenzpersonen an das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden. Dies gilt nach Satz 2 auch für Visumanträge, die im Falle der konsu- larischen Vertretung Deutschlands gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Visakodexes bei einem anderen Schengen-Staat gestellt und nach Artikel 8 Absatz 2 des Visakodexes an die zustän- dige deutsche Auslandsvertretung übermittelt werden. Zur Übermittlung der Daten an das Bundesverwaltungsamt nut- zen die Auslandsvertretungen, wie allgemein in Visum- verfahren, bestehende Kommunikationswege über das Aus- wärtige Amt. Anfragen zu Staatsangehörigen und Personen- gruppen, die nach § 73 Absatz 1 in Verbindung mit § 73 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes der Konsultationspflicht unterliegen und an das Bundeverwaltungsamt übermittelt werden, werden nicht in das Abgleichsverfahren einbe- zogen. Zu Absatz 2 Für den Abgleich der Visumantragsdaten zu Sicherheitszwe- cken gemäß Absatz 1 Satz 1 und 2 wird im Bundesverwal- tungsamt eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Ent- scheidend ist dabei die Trennung der in dem Verfahren nach § 72a abzugleichenden Daten von allen sonstigen Datenbe- ständen des Bundesverwaltungsamts. Bei dieser besonderen Organisationseinheit erfolgt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.465 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6643, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.132–102.597 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert e9cdb52d42589286….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP