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Artikel 2 · BT-Drs. 17/6291 · S. 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1 (§ 11)
Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995
wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenent-
schädigung zunächst mit einem Zwölftel der Jahresbezüge
der Richterbesoldungsgruppe R 6 und der Beamtenbesol-
dungsgruppe B 6 vorgegeben. Mit der Änderung des Abge-
ordnetengesetzes im Jahre 2007 sind Maßstab für die Höhe
der Abgeordnetenentschädigung das monatliche Grundge-
halt zuzüglich des Familienzuschlages für Verheiratete ohne
Kinder der Stufe 1 der Besoldungsgruppe B 6/R 6 und die für
Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes dieser
Besoldungsgruppe gezahlte Richterzulage.
Die so bestimmten Monatsbezüge in der Besoldungsgruppe
R 6 betragen zum 1. August 2011 8 524 Euro, ohne Sonder-
zuwendungsanteil 8 323 Euro. Die Bezugsgröße wird trotz
der zweistufigen Anpassung der Abgeordnetenentschä-
digung nicht erreicht. Die Anhebung zum 1. Januar 2012 um
292 Euro entspricht einem Vomhundertsatz von 3,8. Die
weitere Anhebung um 292 Euro zum 1. Januar 2013 beträgt
3,7 vom Hundert. Vielmehr erreicht die Abgeordnetenent-
schädigung zum 1. Januar 2013 den Stand, der von der
Bezugsgröße bereits am 1. Januar 2010 erreicht war (8 252
Euro).
Zu Nummer 2 (§ 35a Absatz 2 Satz 3)
Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung
nach dem bis zum 22. Dezember 1995 geltenden Recht wird
auf der Grundlage des seit 1. Januar 2003 geltenden Bemes-
sungssatzes jeweils um den Steigerungssatz nach § 11 Ab-
satz 1 Satz 2, das heißt zum 1. Januar 2012 auf 6 805 Euro
und zum 1. Januar 2013 auf 7 055 Euro erhöht. Infolge der
Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Ab-
satz 1 zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 ist zu
berücksichtigen, dass der der Berechnung der Altersentschä-
Be-
zugs-
jahr
Steige-
rungs-
rate
Mögliche
absol

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.344 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/6291, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.648–27.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert aa26f416e9385282….

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