Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/6291 · S. 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 (§ 11) Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenent- schädigung zunächst mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Richterbesoldungsgruppe R 6 und der Beamtenbesol- dungsgruppe B 6 vorgegeben. Mit der Änderung des Abge- ordnetengesetzes im Jahre 2007 sind Maßstab für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung das monatliche Grundge- halt zuzüglich des Familienzuschlages für Verheiratete ohne Kinder der Stufe 1 der Besoldungsgruppe B 6/R 6 und die für Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes dieser Besoldungsgruppe gezahlte Richterzulage. Die so bestimmten Monatsbezüge in der Besoldungsgruppe R 6 betragen zum 1. August 2011 8 524 Euro, ohne Sonder- zuwendungsanteil 8 323 Euro. Die Bezugsgröße wird trotz der zweistufigen Anpassung der Abgeordnetenentschä- digung nicht erreicht. Die Anhebung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro entspricht einem Vomhundertsatz von 3,8. Die weitere Anhebung um 292 Euro zum 1. Januar 2013 beträgt 3,7 vom Hundert. Vielmehr erreicht die Abgeordnetenent- schädigung zum 1. Januar 2013 den Stand, der von der Bezugsgröße bereits am 1. Januar 2010 erreicht war (8 252 Euro). Zu Nummer 2 (§ 35a Absatz 2 Satz 3) Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung nach dem bis zum 22. Dezember 1995 geltenden Recht wird auf der Grundlage des seit 1. Januar 2003 geltenden Bemes- sungssatzes jeweils um den Steigerungssatz nach § 11 Ab- satz 1 Satz 2, das heißt zum 1. Januar 2012 auf 6 805 Euro und zum 1. Januar 2013 auf 7 055 Euro erhöht. Infolge der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Ab- satz 1 zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 ist zu berücksichtigen, dass der der Berechnung der Altersentschä- Be- zugs- jahr Steige- rungs- rate Mögliche absol
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.344 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/6291 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/6291, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.648–27.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert aa26f416e9385282….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP