Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6291 · S. 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 18) Zu Buchstabe a Mit der Anhebung der absoluten Obergrenze von derzeit 133 Mio. Euro auf 141,9 Mio. Euro in 2011 und auf 150,8 Mio. Drucksache 17/6291 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Euro in 2012 kommt der Gesetzgeber dem im bisherigen § 18 Absatz 6 niedergelegten Auftrag zur regelmäßigen Überprü- fung des Bedarfs der Parteien nach. Der Vergleich der Finanzsituation der Parteien wurde zuletzt in dem Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 20. Oktober 2009 (Bundestagsdruck- sache 16/14140) bzw. in der vergleichenden Kurzübersicht vom 3. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3610) dargestellt. Eine Gegenüberstellung der jährlichen Einnah- men und Ausgaben begegnet allerdings großen systemati- schen Schwierigkeiten, weil die Abfolge von Wahlen einen kontinuierlichen unterjährigen Vergleich nicht zulässt. Des Weiteren ist mit dem Fortfall des Saldierungsgebots (§ 27 Absatz 2 Satz 1 PartG 1994) ein Vergleich der Einnahmen und Ausgaben der Parteien der Jahre 2003 und danach mit den vorhergehenden Jahren zusätzlich erschwert. Dennoch lässt sich erkennen, dass es den im Bundestag vertretenen Parteien durchaus gelungen ist, ihre Einnahmesituation zu stabilisieren bzw. leicht zu steigern. Dies genügt jedoch nicht, um die gestiegenen Positionen auf der Ausgabenseite auszugleichen. Die Situation lässt sich an den Personalaus- gaben der Parteien verdeutlichen, da diese anders als die übrigen Ausgabenpositionen weniger durch Wahlkämpfe verzerrt werden. Die Ausgaben für Personal der im Bundestag vertretenen Parteien sind seit dem Jahr 2000 (112 376 644,70 Euro) bis 2008 lediglich um 5,5 Prozent (auf 118 584 116 Euro) gestiegen. Die tariflichen Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften hingegen weisen für diese J
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.875 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6291, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.773–24.648 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert aa26f416e9385282….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP