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Artikel 21 · BT-Drs. 17/6277 · S. 120

Zu Artikel 21 (Änderung des Entwicklungshelfer-

Zu Artikel 21 (Änderung des Entwicklungshelfer-
Gesetzes)
Folgeänderung zur Neufassung des Vierten Kapitels des
SGB III.
Zu Nummer 1 (§ 2)
Mit der Änderung wird klargestellt, dass die Deutsche Ge-
sellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
als Nachfolgeorganisation des Deutschen Entwicklungs-
dienstes (DED) als Träger des Entwicklungsdienstes aner-
kannt werden kann. Die GIZ hat ein breiteres Geschäftsfeld
als der bisherige DED. Der Gesetzgeber hatte durch die For-
mulierung in § 2 Absatz 1 Nummer 1 Entwicklungshelfer-
Gesetz sicherstellen wollen, dass Träger des Entwicklungs-
dienstes über die notwendige fachliche Erfahrung für die
Betreuung von Entwicklungshelfern verfügen. Diese Vor-
aussetzung ist bei der neuen bundeseigenen Organisation
GIZ durch die Aufnahme des DED mit seiner jahrzehntelan-
gen Erfahrung bei der Betreuung von Entwicklungshelfern
erfüllt. Es ist deshalb sachgerecht, bei der neuen Durchfüh-
rungsorganisation und ggf. anderen, zukünftig zu gründen-
den Durchführungsorganisationen auf die Voraussetzung
des § 2 Absatz 1 Nummer 1 Entwicklungshelfergesetz zu
verzichten, wenn an der Durchführungsorganisation aus-
schließlich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist und
ihr Zweck die Unterstützung der Bundesregeierung bei der
Erreichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele ist.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Finanzierungen des Bundes zur Durchführung von Maßnah-
men der bilateralen Technischen Zusammenarbeit durch die
GIZ werden grundsätzlich über das Auftragsverfahren ge-
währt. Mit der Änderung wird gewährleistet, dass der Bund
Aufträge an die bundeseigene GIZ zur Finanzierung von
Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz vergeben
kann.
Zu Nummer 3 (§ 13)
Folgeänderung zur Neufassung des Vierten Kapitels des
SGB III.

BT-Drs. 17/6277 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/6277, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 572.675–574.446 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert fd40d5d2f0d89816….

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