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Artikel 3 · BT-Drs. 17/6261 · S. 14
Zu Artikel 3 (Änderung des Jugendgerichtsgeset-
Zu Artikel 3 (Änderung des Jugendgerichtsgeset- zes) Artikel 3 dient einer Klarstellung und größeren Verbindlich- keit der Anforderungen, die an die Qualifikation von Rich- tern und Staatsanwälten in Jugendstraf- und Jugendschutz- sachen zu stellen sind. Bereits jetzt bestimmt § 36 JGG, dass für Verfahren, die zur Zuständigkeit der Jugendgerichte gehören, Jugendstaatsanwälte zu bestellen sind; § 37 JGG verlangt, dass die Richter bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwälte erzieherisch befähigt und in der Ju- gendhilfe erfahren sein sollen. In Jugendschutzsachen kön- nen Kinder und Jugendliche insbesondere als Opferzeugen im Ermittlungsverfahren ebenso wie im Hauptverfahren be- troffen sein. Um eine Möglichkeit zu schaffen, ihren beson- deren Bedürfnissen und Situationen gerecht zu werden, sind über die §§ 26 und 74b GVG auch bei Straftaten Erwachse- ner, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, und für Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Ju- genderziehung dienen, neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zuständig (siehe hierzu auch die in Artikel 2 Nummer 2 des Entwurfs vorgesehene Änderung von Artikel 26 GVG). Grund für die Regelungen der §§ 36, 37 JGG sind die beson- deren Anforderungen, die der Erziehungsgedanke im Jugend- strafrecht und seine Wirkungsorientierung an die Rechtsan- wender auf Seiten der Justiz stellen (vgl. § 2 Absatz 1 JGG und die Begründung dazu in Bundestagsdrucksache 16/6293, S. 9 f.). Die Verantwortung für die Zukunft jugendstrafrecht- lich Verfolgter (vgl. Eisenberg, JGG, 14. Auflage, § 37 Rn. 4) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6261 und das Ziel, einer erneuten Straffälligkeit durch geeignete
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6261, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.267–86.017 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.39) +D1D2D3 · Prüfwert ff4cea1b06dae026….
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