Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/6260 · S. 57
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um die erforderliche Anpassung der amtli- chen Inhaltsübersicht an die vorgeschlagene Einfügung eines neuen § 38a EuRAG zur Statistik (Nummer 5). Drucksache 17/6260 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 1 EuRAG) Angehörige der in der Anlage zu § 1 EuRAG genannten Anwaltsberufe aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können die in dem Gesetz vorgesehenen Rechte über die anwaltliche Berufsausübung und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland wahrnehmen. Nach geltendem Recht werden die Rechte nur Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Ab- kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gewährt. Durch die Änderung soll das Staats- angehörigkeitserfordernis entfallen, so dass künftig auch Staatsangehörige von Drittstaaten, die über die geforderte europäische Berufsqualifikation verfügen, die Rechte nach dem Gesetz in Anspruch nehmen können (vergleiche Ab- schnitt A.I.2.e der allgemeinen Begründung). Zu Nummer 3 (§ 3 EuRAG) § 3 Absatz 2 EuRAG nennt die Unterlagen, die dem Antrag auf Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer als nieder- gelassener europäischer Rechtsanwalt beziehungsweise niedergelassene europäische Rechtsanwältin (§ 2 Absatz 1 EuRAG) beizufügen sind. Hierzu gehört ein Staatsangehö- rigkeitsnachweis (§ 3 Absatz 2 Nummer1 EuRAG). Weil künftig die Rechte nach dem EuRAG unabhängig von der Staatsangehörigkeit bestehen sollen (Nummer 2 zu § 1 EuRAG), kann der bisher geforderte Nachweis der Staatsan- gehörigkeit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.474 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 278.687–283.161 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP