Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 56 · BT-Drs. 17/6260 · S. 76
Zu Artikel 56 (Änderung des Podologengesetzes)
Zu Artikel 56 (Änderung des Podologengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung trägt der Streichung des Staatsangehörigkeits- erfordernisses im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung. Zu Doppelbuchstabe bb Zu Dreifachbuchstabe aaa Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Zu Dreifachbuchstabe bbb Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa. Zu Dreifachbuchstabe ccc Der neu gefasste Satz 3 sieht für die Gleichwertigkeitsprü- fung von Drittstaatsdiplomen eine Gleichstellung mit Diplo- men aus einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts- raums vor. Auch für Drittstaatsdiplome ist Gleichwertigkeit gegeben, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Ausbildung des Antragstellers und der im Podologenge- setz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen vorgesehenen Ausbildung be- stehen. Zu Doppelbuchstabe cc Der neue Satz 4 verweist auf die Definition der wesentlichen Unterschiede, die sich bereits in Absatz 3 Satz 5 Nummern 1 bis 4 findet. Zu Doppelbuchstabe dd Zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes legen die Antragsteller entweder eine Prüfung ab, die sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung erstreckt, oder absolvieren einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der mit einer Defizitprüfung abschließt. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten haben die Antragsteller ein Wahlrecht. Zu Buchstabe b Es wird klargestellt, dass auch im Ausland erworbene Be- rufserfahrung zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede berücksichtigt werden kann. Dabei können durch den Nach- weis erworbener Berufserfahrung die festgestellten wesent- lichen Unterschiede nicht nur vollständig, sondern auch teil-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 369.523–372.250 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP