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Artikel 56 · BT-Drs. 17/6260 · S. 76

Zu Artikel 56 (Änderung des Podologengesetzes)

Zu Artikel 56 (Änderung des Podologengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung trägt der Streichung des Staatsangehörigkeits-
erfordernisses im Zusammenhang mit der Anerkennung von
Berufsqualifikationen Rechnung.
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a
Doppelbuchstabe aa.
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa.
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Der neu gefasste Satz 3 sieht für die Gleichwertigkeitsprü-
fung von Drittstaatsdiplomen eine Gleichstellung mit Diplo-
men aus einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts-
raums vor. Auch für Drittstaatsdiplome ist Gleichwertigkeit
gegeben, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen
der Ausbildung des Antragstellers und der im Podologenge-
setz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Podologinnen und Podologen vorgesehenen Ausbildung be-
stehen.
Zu Doppelbuchstabe cc
Der neue Satz 4 verweist auf die Definition der wesentlichen
Unterschiede, die sich bereits in Absatz 3 Satz 5 Nummern 1
bis 4 findet.
Zu Doppelbuchstabe dd
Zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes legen
die Antragsteller entweder eine Prüfung ab, die sich auf den
Inhalt der staatlichen Prüfung erstreckt, oder absolvieren
einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der mit
einer Defizitprüfung abschließt. Zwischen diesen beiden
Möglichkeiten haben die Antragsteller ein Wahlrecht.
Zu Buchstabe b
Es wird klargestellt, dass auch im Ausland erworbene Be-
rufserfahrung zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede
berücksichtigt werden kann. Dabei können durch den Nach-
weis erworbener Berufserfahrung die festgestellten wesent-
lichen Unterschiede nicht nur vollständig, sondern auch teil-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 369.523–372.250 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

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