Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 52 · BT-Drs. 17/6260 · S. 75
Zu Artikel 52 (Änderung des Gesetzes über den
Zu Artikel 52 (Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung trägt der Streichung des Staatsangehörigkeits- erfordernisses im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung. Zu Doppelbuchstabe bb Zu Dreifachbuchstabe aaa Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Zu Dreifachbuchstabe bbb Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa. Zu Dreifachbuchstabe ccc Der neu gefasste Satz 3 sieht für die Gleichwertigkeitsprü- fung von Drittstaatsdiplomen eine Gleichstellung mit Diplo- men aus einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts- raums vor. Auch für Drittstaatsdiplome ist Gleichwertigkeit gegeben, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Ausbildung des Antragstellers und der im Logopädenge- setz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden vorgesehenen Ausbildung bestehen. Zu Doppelbuchstabe cc Der neue Satz 4 verweist auf die Definition der wesentlichen Unterschiede, die sich bereits in Absatz 3 Satz 5 Nummern 1 bis 4 findet. Zu Doppelbuchstabe dd Zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes legen die Antragsteller entweder eine Prüfung ab, die sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung erstreckt, oder absolvieren einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der mit einer Defizitprüfung abschließt. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten haben die Antragsteller ein Wahlrecht. Zu Buchstabe b Es wird klargestellt, dass auch im Ausland erworbene Be- rufserfahrung zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede berücksichtigt werden kann. Dabei können durch den Nachweis erworbener Berufserfahrung die festgestellten we- sentlichen Unterschiede nicht nur vollständig, sondern auch teilwe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.630 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 362.875–365.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP