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Artikel 45 · BT-Drs. 17/6260 · S. 72

Zu Artikel 45 (Änderung des Masseur- und Physio-

Zu Artikel 45 (Änderung des Masseur- und Physio-
therapeutengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung trägt der Streichung des Staatsangehörigkeits-
erfordernisses im Zusammenhang mit der Anerkennung von
Berufsqualifikationen Rechnung.
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a
Doppelbuchstabe aa.
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa.
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Der neu gefasste Satz 3 sieht für die Gleichwertigkeitsprü-
fung von Drittstaatsdiplomen eine Gleichstellung mit Diplo-
men aus einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts-
raums vor. Auch für Drittstaatsdiplome ist Gleichwertigkeit
gegeben, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen
der Ausbildung des Antragstellers und der im Masseur- und
Physiotherapeutengesetz und in der Ausbildungs- und Prü-
fungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeis-
ter oder in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Physiotherapeuten vorgesehenen Ausbildung bestehen.
Zu Doppelbuchstabe cc
Der neue Satz 4 verweist auf die Definition der wesentlichen
Unterschiede, die sich bereits in Absatz 3 Satz 5 Nummern 1
bis 4 und in Absatz 4 Satz 4 Nummer 1 bis 4 findet.
Zu Doppelbuchstabe dd
Zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes legen
die Antragsteller entweder eine Prüfung ab, die sich auf den
Inhalt der staatlichen Prüfung erstreckt, oder absolvieren
einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der mit
einer Defizitprüfung abschließt. Zwischen diesen beiden
Möglichkeiten haben die Antragsteller ein Wahlrecht.
Zu Buchstabe b
Es wird für den Beruf des Physiotherapeuten klargestellt,
dass auch im Ausland erworbene Berufserfahrung zum Aus-
gleich wese

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.365 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 351.325–354.690 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP