Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 45 · BT-Drs. 17/6260 · S. 72
Zu Artikel 45 (Änderung des Masseur- und Physio-
Zu Artikel 45 (Änderung des Masseur- und Physio- therapeutengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung trägt der Streichung des Staatsangehörigkeits- erfordernisses im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung. Zu Doppelbuchstabe bb Zu Dreifachbuchstabe aaa Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Zu Dreifachbuchstabe bbb Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa. Zu Dreifachbuchstabe ccc Der neu gefasste Satz 3 sieht für die Gleichwertigkeitsprü- fung von Drittstaatsdiplomen eine Gleichstellung mit Diplo- men aus einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts- raums vor. Auch für Drittstaatsdiplome ist Gleichwertigkeit gegeben, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Ausbildung des Antragstellers und der im Masseur- und Physiotherapeutengesetz und in der Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeis- ter oder in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vorgesehenen Ausbildung bestehen. Zu Doppelbuchstabe cc Der neue Satz 4 verweist auf die Definition der wesentlichen Unterschiede, die sich bereits in Absatz 3 Satz 5 Nummern 1 bis 4 und in Absatz 4 Satz 4 Nummer 1 bis 4 findet. Zu Doppelbuchstabe dd Zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes legen die Antragsteller entweder eine Prüfung ab, die sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung erstreckt, oder absolvieren einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der mit einer Defizitprüfung abschließt. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten haben die Antragsteller ein Wahlrecht. Zu Buchstabe b Es wird für den Beruf des Physiotherapeuten klargestellt, dass auch im Ausland erworbene Berufserfahrung zum Aus- gleich wese
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.365 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/6260 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 351.325–354.690 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP