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Artikel 31 · BT-Drs. 17/6260 · S. 65

Zu Artikel 31 (Änderung der Bundes-Apotheker-

Zu Artikel 31 (Änderung der Bundes-Apotheker-
ordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit bezie-
hungsweise der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz für die Ertei-
lung der Approbation als Apotheker wird aufgegeben. Der
Verzicht auf das Erfordernis der deutschen Staatsangehörig-
keit ist Kernelement der von der Bundesregierung am 9. De-
zember 2009 verabschiedeten „Eckpunkte zur Verbesserung
der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbe-
nen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung.
Zu den Buchstaben d und e
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifika-
tionen gibt es keine Differenzierung nach Staatsangehörig-
keit der Antragstellerin oder des Antragstellers mehr. Es
wird grundsätzlich nur nach der Herkunft des Ausbildungs-
nachweises unterschieden. Danach gibt es künftig nur noch
zwei Fallkonstellationen für die Gleichwertigkeitsprüfung:
– EU-Diplome, die nicht der automatischen Anerkennung
unterliegen und deshalb nach dem allgemeinen System
der Richtlinie 2005/36/EG zu prüfen sind und
– Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten.
Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unter-
schiede mit anschließender Defizitprüfung soll nur bei Aus-
bildungsnachweisen aus der EU und diesen gleich gestellten
Staaten durchgeführt werden. Drittstaatsdiplome stehen aus-
nahmsweise EU-Diplomen gleich, wenn sie bereits in einem
EU-Staat anerkannt wurden.
Andere Drittstaatsdiplome unterliegen zwar auch der
Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unterschie-
de, nicht jedoch einer Defizitprüfung, sondern der Kenntnis-
prüfung. Als Prüfmaßstab für d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.019 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 319.615–324.634 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP