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Artikel 31 · BT-Drs. 17/6260 · S. 65
Zu Artikel 31 (Änderung der Bundes-Apotheker-
Zu Artikel 31 (Änderung der Bundes-Apotheker- ordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit bezie- hungsweise der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Euro- päischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz für die Ertei- lung der Approbation als Apotheker wird aufgegeben. Der Verzicht auf das Erfordernis der deutschen Staatsangehörig- keit ist Kernelement der von der Bundesregierung am 9. De- zember 2009 verabschiedeten „Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbe- nen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“. Zu Buchstabe b Folgeänderung. Zu Buchstabe c Folgeänderung. Zu den Buchstaben d und e Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifika- tionen gibt es keine Differenzierung nach Staatsangehörig- keit der Antragstellerin oder des Antragstellers mehr. Es wird grundsätzlich nur nach der Herkunft des Ausbildungs- nachweises unterschieden. Danach gibt es künftig nur noch zwei Fallkonstellationen für die Gleichwertigkeitsprüfung: – EU-Diplome, die nicht der automatischen Anerkennung unterliegen und deshalb nach dem allgemeinen System der Richtlinie 2005/36/EG zu prüfen sind und – Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten. Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unter- schiede mit anschließender Defizitprüfung soll nur bei Aus- bildungsnachweisen aus der EU und diesen gleich gestellten Staaten durchgeführt werden. Drittstaatsdiplome stehen aus- nahmsweise EU-Diplomen gleich, wenn sie bereits in einem EU-Staat anerkannt wurden. Andere Drittstaatsdiplome unterliegen zwar auch der Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unterschie- de, nicht jedoch einer Defizitprüfung, sondern der Kenntnis- prüfung. Als Prüfmaßstab für d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.019 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 319.615–324.634 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP