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Artikel 3 · BT-Drs. 17/6260 · S. 54

Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen infolge der
Einfügung der neuen §§ 40a und 51e.
Zu Nummer 2 (§ 7 Absatz 3 HwO)
Die Änderung in § 7 Absatz 3 ergänzt die Eintragungstat-
bestände für die Eintragung in die Handwerksrolle um den
Besitz einer Gleichwertigkeitsfeststellung. Damit wird die
Berufszulassung für die selbständige Ausübung des zulas-
sungspflichtigen Handwerks geregelt. Denn die Feststellung
der Gleichwertigkeit allein ist der Antragstellerin bezie-
hungsweise dem Antragsteller von wenig Nutzen, wenn da-
mit nicht auch das Recht auf Eintragung in die Handwerks-
rolle verbunden wäre.
Zu Nummer 3 (§ 7b Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 HwO)
Mit der Ergänzung wird geregelt, dass bei der so genannten
Altgesellenregelung des § 7b im Falle von Gleichwertig-
keitsfeststellungen im reglementierten Bereich die Berufs-
erfahrung erst für einen Zeitraum nach Erteilung der Gleich-
wertigkeitsfeststellung berücksichtigt wird.
Zu Nummer 4 (§ 22b Absatz 3 HwO)
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Einfügung des
neuen § 50b.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/6260
Zu Nummer 5 (§ 40a – neu – HwO)
In § 40a wird die Erteilung der Gleichwertigkeitsfeststellun-
gen von ausländischen Ausbildungsnachweisen im Hinblick
auf die Gesellenprüfung geregelt. In diesem Verfahren sollen
die Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgeset-
zes über nicht reglementierte Berufe sowie dessen allgemei-
ne Vorschriften, insbesondere § 17, angewendet werden. Die
Verfahrensregelung des neuen § 50b Absatz 4 ist entspre-
chend anzuwenden. Es wird klargestellt, dass die Gleichwer-
tigkeitsfeststellung als Gesellenprüfung sowohl im Sinne der
Handwerksordnung als auch der auf der Handwerksordnung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.136 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.581–265.717 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP