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Artikel 3 · BT-Drs. 17/6260 · S. 54
Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Änderungen infolge der Einfügung der neuen §§ 40a und 51e. Zu Nummer 2 (§ 7 Absatz 3 HwO) Die Änderung in § 7 Absatz 3 ergänzt die Eintragungstat- bestände für die Eintragung in die Handwerksrolle um den Besitz einer Gleichwertigkeitsfeststellung. Damit wird die Berufszulassung für die selbständige Ausübung des zulas- sungspflichtigen Handwerks geregelt. Denn die Feststellung der Gleichwertigkeit allein ist der Antragstellerin bezie- hungsweise dem Antragsteller von wenig Nutzen, wenn da- mit nicht auch das Recht auf Eintragung in die Handwerks- rolle verbunden wäre. Zu Nummer 3 (§ 7b Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 HwO) Mit der Ergänzung wird geregelt, dass bei der so genannten Altgesellenregelung des § 7b im Falle von Gleichwertig- keitsfeststellungen im reglementierten Bereich die Berufs- erfahrung erst für einen Zeitraum nach Erteilung der Gleich- wertigkeitsfeststellung berücksichtigt wird. Zu Nummer 4 (§ 22b Absatz 3 HwO) Es handelt sich um eine Folgeänderung der Einfügung des neuen § 50b. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/6260 Zu Nummer 5 (§ 40a – neu – HwO) In § 40a wird die Erteilung der Gleichwertigkeitsfeststellun- gen von ausländischen Ausbildungsnachweisen im Hinblick auf die Gesellenprüfung geregelt. In diesem Verfahren sollen die Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgeset- zes über nicht reglementierte Berufe sowie dessen allgemei- ne Vorschriften, insbesondere § 17, angewendet werden. Die Verfahrensregelung des neuen § 50b Absatz 4 ist entspre- chend anzuwenden. Es wird klargestellt, dass die Gleichwer- tigkeitsfeststellung als Gesellenprüfung sowohl im Sinne der Handwerksordnung als auch der auf der Handwerksordnung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.136 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.581–265.717 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP