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Artikel 29 · BT-Drs. 17/6260 · S. 63

Zu Artikel 29 (Änderung der Bundesärzteordnung)

Zu Artikel 29 (Änderung der Bundesärzteordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit bezie-
hungsweise der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz für die Ertei-
lung der Approbation als Arzt wird aufgegeben. Der Ver-
zicht auf das Erfordernis der Staatsangehörigkeit ist
Kernelement der von der Bundesregierung am 9. Dezember
2009 verabschiedeten „Eckpunkte zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen
beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“.
Zu den Buchstaben b und c
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifika-
tionen gibt es keine Differenzierung nach Staatsangehörig-
keit der Antragstellerin oder des Antragstellers mehr. Es
wird grundsätzlich nur nach der Herkunft des Ausbildungs-
nachweises unterschieden. Danach gibt es künftig nur noch
die zwei Fallkonstellationen der Buchstaben b und c für die
Gleichwertigkeitsprüfung:
– EU-Diplome, die nicht der automatischen Anerkennung
unterliegen und deshalb nach dem allgemeinen System
der Richtlinie 2005/36 zu prüfen sind, und
– Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten.
Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unter-
schiede mit anschließender Defizitprüfung soll nur bei Aus-
bildungsnachweisen aus der EU und diesen gleich gestellten
Staaten durchgeführt werden. Drittstaatsdiplome stehen aus-
nahmsweise EU-Diplomen gleich, wenn sie bereits in einem
EU-Staat anerkannt wurden.
Andere Drittstaatendiplome unterliegen zwar auch der
Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unterschie-
de, nicht jedoch einer Defizitprüfung, sondern der Kenntnis-
prüfung. Dies dient dem Patientenschutz. Als Prüfmaßstab
für die Feststellung der Gleichwe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 312.078–318.922 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP