Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 29 · BT-Drs. 17/6260 · S. 63
Zu Artikel 29 (Änderung der Bundesärzteordnung)
Zu Artikel 29 (Änderung der Bundesärzteordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit bezie- hungsweise der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Euro- päischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz für die Ertei- lung der Approbation als Arzt wird aufgegeben. Der Ver- zicht auf das Erfordernis der Staatsangehörigkeit ist Kernelement der von der Bundesregierung am 9. Dezember 2009 verabschiedeten „Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“. Zu den Buchstaben b und c Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifika- tionen gibt es keine Differenzierung nach Staatsangehörig- keit der Antragstellerin oder des Antragstellers mehr. Es wird grundsätzlich nur nach der Herkunft des Ausbildungs- nachweises unterschieden. Danach gibt es künftig nur noch die zwei Fallkonstellationen der Buchstaben b und c für die Gleichwertigkeitsprüfung: – EU-Diplome, die nicht der automatischen Anerkennung unterliegen und deshalb nach dem allgemeinen System der Richtlinie 2005/36 zu prüfen sind, und – Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten. Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unter- schiede mit anschließender Defizitprüfung soll nur bei Aus- bildungsnachweisen aus der EU und diesen gleich gestellten Staaten durchgeführt werden. Drittstaatsdiplome stehen aus- nahmsweise EU-Diplomen gleich, wenn sie bereits in einem EU-Staat anerkannt wurden. Andere Drittstaatendiplome unterliegen zwar auch der Gleichwertigkeitsprüfung anhand wesentlicher Unterschie- de, nicht jedoch einer Defizitprüfung, sondern der Kenntnis- prüfung. Dies dient dem Patientenschutz. Als Prüfmaßstab für die Feststellung der Gleichwe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 312.078–318.922 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP