Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 24 · BT-Drs. 17/6260 · S. 62
Zu Artikel 24 (Änderung der Verordnung zur
Zu Artikel 24 (Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten) Zu Nummer 1 (§ 63 TAppV) Da die Regelungen, die zugunsten von Bürgern der Europä- ischen Union eingeführt wurden, nunmehr für alle Antrag- steller gelten sollen, waren die Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten über die Vorlage entsprechender Unterlagen anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 65 TAppV) Auch die Pflicht zur Anerkennung von außerhalb Deutsch- lands absolvierten Studien oder Prüfungen wird auf alle Stu- dierenden erstreckt.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 307.144–307.700 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP