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Artikel 24 · BT-Drs. 17/6260 · S. 62

Zu Artikel 24 (Änderung der Verordnung zur

Zu Artikel 24 (Änderung der Verordnung zur
Approbation von Tierärztinnen
und Tierärzten)
Zu Nummer 1 (§ 63 TAppV)
Da die Regelungen, die zugunsten von Bürgern der Europä-
ischen Union eingeführt wurden, nunmehr für alle Antrag-
steller gelten sollen, waren die Vorschriften der Verordnung
zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten über die
Vorlage entsprechender Unterlagen anzupassen.
Zu Nummer 2 (§ 65 TAppV)
Auch die Pflicht zur Anerkennung von außerhalb Deutsch-
lands absolvierten Studien oder Prüfungen wird auf alle Stu-
dierenden erstreckt.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 307.144–307.700 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP