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Artikel 22 · BT-Drs. 17/6260 · S. 61
Zu Artikel 22 (Änderung der Bundes-Tierärzte-
Zu Artikel 22 (Änderung der Bundes-Tierärzte- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 4 BTÄO) Zu Buchstabe a (Abatz 1 BTÄO) Zu Doppelbuchstabe aa Die Änderung soll bereits eingangs auf die Vorschrift des § 16 Absatz 1, die den Antragstellerkreis umfassend erwei- tert, hinweisen. Zu Doppelbuchstabe bb Heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer werden mit der Strei- chung in § 4 Absatz 1 Nummer 1 und der Einfügung in § 16 Absatz 1 Drittstaatsangehörigen gleichgestellt. Drucksache 17/6260 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Buchstabe b (Absatz 2 BTÄO) Absatz 2 Satz 1 gewährt nunmehr jedermann einen An- spruch auf Erteilung der Approbation, wenn die Gleichwer- tigkeit der tierärztlichen Ausbildung gegeben ist. Durch den neuen Satz 2 wird ferner klargestellt, dass Gleich- wertigkeit gegeben ist, wenn von der zuständigen Behörde keine wesentlichen Unterschiede zwischen der nachgewie- senen Ausbildung und der im Geltungsbereich der Bundes- Tierärzteordnung durchgeführten Ausbildung festgestellt werden können oder bestehende wesentliche Unterschiede durch eine nachgewiesene und zum Ausgleich der Unter- schiede geeignete Berufsausübung ausgeglichen werden. Der neue Satz 5 soll der zuständigen Behörde bei der Beur- teilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes einen Spielraum einräumen, eigene gesicherte Erkenntnisse über die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes in erheblichen Teilen der Ausbildung in die Beurteilung einfließen lassen zu können. Die Behörde hat dann die Möglichkeit, den Prü- fungsumfang zur Erlangung der Approbation auf den von ihr als erforderlich angesehenen fachlichen Teilbereich be- schränken zu können. Zu den Buchstaben c und d (Absätze 2a, 3 BTÄO) Der Wortlaut des Absatzes 3 wird durch den Wortlaut des Abs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.452 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 302.411–306.863 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP