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Artikel 21 · BT-Drs. 17/6260 · S. 61
Zu Artikel 21 (Änderung der Wirtschaftsprüfer-
Zu Artikel 21 (Änderung der Wirtschaftsprüfer- ordnung) Zu Nummer 1 bis 3 (Inhaltsübersicht, §§ 131g und 131i – neu – WPO) Die Regelungen des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen sollen mit Aus- nahme des § 17 auf Wirtschaftsprüfer keine Anwendung finden, da Artikel 44 der für Wirtschaftsprüfer geltenden Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüferrichtlinie) eine An- erkennung von Abschlussprüfern aus Drittstaaten nur nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zulässt. Entsprechend sind bilaterale Abkommen über die Gegenseitigkeit der An- erkennung, jedenfalls aber eine Prüfung der Gegenseitigkeit im Einzelfall erforderlich. Damit weichen die durch EU- Recht vorgegebenen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abschlussprüfern aus Drittstaaten erheblich von den im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zum Vorbild genom- menen Regelungen der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/ 36/EG ab. Darüber hinaus ist eine Zulassung nur bei Vorlie- gen der durch die Abschlussprüferrichtlinie vorgegebenen Voraussetzungen (Artikel 3, 6 bis 13 der Richtlinie) möglich. Aufgrund des nicht harmonisierten Steuer- und Gesell- schaftsrechts wird für Abschlussprüfer aus EU-Mitgliedstaa- ten eine Eignungsprüfung nach Artikel 14 der Richtlinie ver- langt. Eine solche Eignungsprüfung ist auch bei Vorliegen der Gegenseitigkeit und der übrigen Voraussetzungen der Richtlinie für Drittstaatsangehörige erforderlich (Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie). Eine Anerkennung von Abschluss- prüfern aus Drittstaaten unterliegt daher besonderen Voraus- setzungen. Gleichwohl soll der Zugang zur Eignungsprüfung maßgeb- lich von Inhalt und Qualität der erforderlichen Qualifikation abhängig gemacht werden. Daher ist mit der Änderung des § 131 g Absatz 1 nunmehr nur noch ausschlagge
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.349–302.411 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP