Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 19 · BT-Drs. 17/6260 · S. 60
Zu Artikel 19 (Änderung des Steuerberatungs-
Zu Artikel 19 (Änderung des Steuerberatungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 StBerG) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) findet im Geltungsbereich des Steuerberatungsgesetzes keine An- wendung, da das Steuerberatungsgesetz spezialgesetzliche und damit Vorrang beanspruchende (vergleiche § 2 Absatz 1 BQFG) Regelungen zur Nutzung von im Ausland erworbe- nen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt (vergleiche § 1 BQFG) und zur Feststellung der Gleichwer- tigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ent- hält. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Anwendung des § 17 BQFG, der die Einführung einer einheitlichen (Bun- des-)Anerkennungsstatistik regelt. Die Daten aus der Statis- tik sind erforderlich, da die statistische Dokumentation der mitgebrachten Qualifikationen von Zugewanderten wie auch der Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikationen bisher verbessert werden soll. Zudem sollen die Verfahren Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 – Drucksache 17/6260 optimiert und die Qualifizierungs- und Unterstützungsange- bote – soweit erforderlich – ausgebaut werden. Zu Nummer 2 (§ 37a StBerG) Durch die Neufassung des Absatzes 2 Satz 1 wird die bislang bestehende Koppelung an die Staatsangehörigkeit eines an- deren Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Deutschland oder der Schweiz aufgeho- ben. Dadurch wird es allen Bewerbern, die ihren Befähi- gungs- oder Ausbildungsnachweis in einem anderen Mit- gliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Deutschland oder der Schweiz erworben haben und der sie zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, ermög- licht, eine Eignungsprüfung (verk
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.558 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 296.222–299.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP