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Artikel 17 · BT-Drs. 17/6260 · S. 60

Zu Artikel 17 (Änderung des Deutschen Richterge-

Zu Artikel 17 (Änderung des Deutschen Richterge-
setzes)
Zu Nummer 1 (§ 112 DRiG)
Der neue Absatz 3 bestimmt, dass das Berufsqualifikations-
feststellungsgesetz hinsichtlich der Prüfungen, die zum Er-
werb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG
erforderlich sind, keine Anwendung findet (vergleiche Ab-
schnitt A.I.2.e der allgemeinen Begründung). Damit wird
zugleich sichergestellt, dass – unbeschadet der unverändert
geltenden Absätze 1 und 2 der Vorschrift – die Gleichwertig-
keitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorberei-
tungsdienst sich ausschließlich nach § 112a DRiG richtet.
Zu Nummer 2 (§ 112a DRiG)
Der geltende § 112a DRiG eröffnet Staatsangehörigen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
und der Schweiz, die Inhaber eines rechtswissenschaftlichen
Universitätsdiploms aus einem dieser Staaten sind, den Zu-
gang zum Vorbereitungsdienst, wenn ihre Kenntnisse und
Fähigkeiten den Fähigkeiten entsprechen, die durch das Be-
stehen der staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 5 Absatz 1
DRiG bescheinigt werden. Ergibt die auf die Gleichwertig-
keit gerichtete Überprüfung des Universitätsdiploms sowie
ggf. sonstiger Nachweise keine oder nur eine teilweise
Gleichwertigkeit, wird auf Antrag eine Eignungsprüfung
durchgeführt. Durch die Änderung mit der vorgeschlagenen
Neufassung des § 112a Absatz 1 DRiG soll das Staats-
angehörigkeitserfordernis entfallen, so dass künftig auch
Staatsangehörige von Drittstaaten, die über das geforderte
europäische rechtswissenschaftliche Universitätsdiplom ver-
fügen, die Zulassung zum Vorbereitungsdienst über § 112
DRiG erlangen können (vergleiche Abschnitt A.I.2.e der
allgemeinen Begründung).

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Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 293.807–295.544 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

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