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Artikel 16 · BT-Drs. 17/6260 · S. 60
Zu Artikel 16 (Änderung des Rechtsdienstleistungs-
Zu Artikel 16 (Änderung des Rechtsdienstleistungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um die erforderliche Anpassung der amt- lichen Inhaltsübersicht an die vorgeschlagene Einfügung eines neuen § 15a RDG zur Statistik (Nummer 3). Zu Nummer 2 (§ 12 RDG) § 12 Absatz 3 RDG regelt die fachlichen Voraussetzungen für eine Registrierung nach § 10 RDG. Die nach § 11 Ab- satz 1, 2 RDG geforderte besondere Sachkunde im deut- schen Recht für eine Registrierung in den Bereichen Inkas- sodienstleistungen und Rentenberatung muss danach durch Zeugnisse und Berufspraxis nachgewiesen werden. § 12 Ab- satz 3 Satz 3 RDG enthält hierzu Erleichterungen für Ange- hörige entsprechender Berufe aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die durch das europäische Recht vorgegeben sind. Im Übrigen genügen ausländische juristische Ausbildungen grundsätz- lich nicht, um die erforderlichen qualifizierten juristischen Kenntnisse im deutschen Recht zu vermitteln, die für eine Tätigkeit in den Bereichen Inkassodienstleistungen und Ren- tenberatung in Deutschland erforderlich sind. Der neue § 12 Absatz 3 Satz 4 RDG bestimmt daher, dass das Berufsquali- fikationsfeststellungsgesetz nicht anzuwenden ist (verglei- che Abschnitt A.I.2.e der allgemeinen Begründung). Zu Nummer 3 (§ 15a – neu – RDG) In § 12 Absatz 3 Satz 3 RDG werden für den Fall der Nieder- lassung und in § 15 RDG für den Fall der vorübergehenden Dienstleistung Berufsqualifikationen aus den anderen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt. Die Regelungen basieren auf der Richtlinie 2005/ 36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.561 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 291.246–293.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP