Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 17/6260 · S. 58

Zu Artikel 11 (Änderung der Verordnung zur

Zu Artikel 11 (Änderung der Verordnung zur
Durchführung des § 206 der
Bundesrechtsanwaltsordnung)
§ 1 Absatz 1 BRAO § 206DV nennt die ausländischen An-
waltsberufe, deren Angehörige sich nach § 206 Absatz 1
BRAO nach Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer in
Deutschland niederlassen können, um im Recht des Her-
kunftsstaates und im Völkerrecht zu beraten. Zu diesen ge-
hören auch die Anwaltsberufe aus den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Ab-
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der
Schweiz. Diese Regelung ist bisher erforderlich, weil Perso-
nen, die zwar über diese europäische Anwaltsqualifikation
verfügen, jedoch nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaa-
tes der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder der Schweiz sind, bisher nicht die Rechte des EuRAG
wahrnehmen können (vergleiche Artikel 9 Nummer 2 zu § 1
EuRAG). Um diesen europäischen Berufsangehörigen mit
Staatsangehörigkeit eines Drittstaates überhaupt eine Nie-
derlassungsmöglichkeit in Deutschland zu eröffnen, war es
erforderlich, ihnen die Niederlassungsoption des § 206 Ab-
satz 1 zu eröffnen. Mit der nunmehr vorgesehenen Öffnung
des EuRAG für Staatsangehörige von Drittstaaten (Artikel 9
Nummer 2 zu § 1 EuRAG) entfällt diese Notwendigkeit,
weil die dann mögliche Tätigkeit als niedergelassener euro-
päischer Rechtsanwalt (§ 2 EuRAG) weitergehende Rechte
eröffnet, insbesondere die Möglichkeit, im deutschen Recht
zu beraten und zu vertreten, ohne mit anderen Pflichten oder
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/6260
Lasten verknüpft zu sein als im Falle einer Niederlassung
nach § 206 Absatz 1 BRAO. Deshalb kann die bisher beste-
hende Möglichkeit der Niederlassung nach § 206 A

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/6260 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 283.752–285.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP