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Artikel 11 · BT-Drs. 17/6260 · S. 58
Zu Artikel 11 (Änderung der Verordnung zur
Zu Artikel 11 (Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung) § 1 Absatz 1 BRAO § 206DV nennt die ausländischen An- waltsberufe, deren Angehörige sich nach § 206 Absatz 1 BRAO nach Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer in Deutschland niederlassen können, um im Recht des Her- kunftsstaates und im Völkerrecht zu beraten. Zu diesen ge- hören auch die Anwaltsberufe aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Ab- kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Diese Regelung ist bisher erforderlich, weil Perso- nen, die zwar über diese europäische Anwaltsqualifikation verfügen, jedoch nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaa- tes der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, bisher nicht die Rechte des EuRAG wahrnehmen können (vergleiche Artikel 9 Nummer 2 zu § 1 EuRAG). Um diesen europäischen Berufsangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates überhaupt eine Nie- derlassungsmöglichkeit in Deutschland zu eröffnen, war es erforderlich, ihnen die Niederlassungsoption des § 206 Ab- satz 1 zu eröffnen. Mit der nunmehr vorgesehenen Öffnung des EuRAG für Staatsangehörige von Drittstaaten (Artikel 9 Nummer 2 zu § 1 EuRAG) entfällt diese Notwendigkeit, weil die dann mögliche Tätigkeit als niedergelassener euro- päischer Rechtsanwalt (§ 2 EuRAG) weitergehende Rechte eröffnet, insbesondere die Möglichkeit, im deutschen Recht zu beraten und zu vertreten, ohne mit anderen Pflichten oder Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/6260 Lasten verknüpft zu sein als im Falle einer Niederlassung nach § 206 Absatz 1 BRAO. Deshalb kann die bisher beste- hende Möglichkeit der Niederlassung nach § 206 A
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BT-Drs. 17/6260, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 283.752–285.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert fbb72dfed7e3354d….
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