Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/6255 · S. 35
Zu Artikel 8 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
Zu Artikel 8 (Änderung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsgesetzes) Die Änderung des § 4 Absatz 2 dient der Klarstellung. Neben der bisher bestehenden Zusammenarbeit mit Auf- sichtsbehörden im Ausland und mit anderen Personen und Einrichtungen arbeitet die Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht ab dem 1. Januar 2011 innerhalb des Euro- päischen Finanzaufsichtssystems mit den Europäischen Auf- sichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken sowie anderen Stellen nach Maßgabe der ge- nannten EU-Verordnungen und der spezifischen Regelungen des KWG, VAG oder WpHG zusammen.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 139.493–140.097 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP