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Artikel 8 · BT-Drs. 17/6255 · S. 35

Zu Artikel 8 (Änderung des Finanzdienstleistungs-

Zu Artikel 8 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
aufsichtsgesetzes)
Die Änderung des § 4 Absatz 2 dient der Klarstellung.
Neben der bisher bestehenden Zusammenarbeit mit Auf-
sichtsbehörden im Ausland und mit anderen Personen und
Einrichtungen arbeitet die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht ab dem 1. Januar 2011 innerhalb des Euro-
päischen Finanzaufsichtssystems mit den Europäischen Auf-
sichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für
Systemrisiken sowie anderen Stellen nach Maßgabe der ge-
nannten EU-Verordnungen und der spezifischen Regelungen
des KWG, VAG oder WpHG zusammen.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 139.493–140.097 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP