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Artikel 3 · BT-Drs. 17/6255 · S. 30

Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierprospekt-

Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierprospekt-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Mit Nummer 1 wird die Inhaltsübersicht um die Überschrift
des neuen § 23a erweitert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/6255
Zu Nummer 2 (§ 13)
Die Änderung des Absatzes 2 Satz 1 beruht auf Artikel 5
Nummer 5 (a) der Richtlinie 2010/78/EU, mit dem Artikel 13
Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Mit die-
ser Änderung wird sichergestellt, dass die Europäische Wert-
papier- und Marktaufsichtsbehörde über die Billigung von
Prospekten informiert wird und Kopien der Prospekte erhält.
Zu Nummer 3 (§ 16)
Die Neufassung des Absatzes 1 Satz 4 setzt Artikel 5 Num-
mer 5 (a) der Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 13
Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Die Än-
derung stellt sicher, dass die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde über Nachträge im Prospekt infor-
miert wird und eine Kopie erhält.
Zu Nummer 4 (§ 17)
Die Änderung von Absatz 1 setzt Artikel 5 Nummer 8 (a) der
Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 17 Absatz 1 der
Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Durch die Änderung
wird sichergestellt, dass im Rahmen der grenzüberschreiten-
den Geltung gebilligter Prospekte neben der zuständigen Be-
hörde jedes Aufnahmestaates auch die Europäische Wert-
papier- und Marktaufsichtsbehörde nach § 18 unterrichtet
wird.
Zu Nummer 5 (§ 18)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Die Regelung setzt Artikel 5 Nummer 9, 1. Unterabsatz der
Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 18 Absatz 3,
1. Unterabsatz der Richtlinie 2003/71/EG eingefügt wird.
Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass die Europäi-
sche Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde eine Beschei-
nigung über die Billigung sowie eine Kopie des Prospekts er-
hält.
Zu Buchstabe b (Absa

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.293 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.726–126.019 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….

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