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Artikel 3 · BT-Drs. 17/6255 · S. 30
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierprospekt-
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierprospekt- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit Nummer 1 wird die Inhaltsübersicht um die Überschrift des neuen § 23a erweitert. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/6255 Zu Nummer 2 (§ 13) Die Änderung des Absatzes 2 Satz 1 beruht auf Artikel 5 Nummer 5 (a) der Richtlinie 2010/78/EU, mit dem Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Mit die- ser Änderung wird sichergestellt, dass die Europäische Wert- papier- und Marktaufsichtsbehörde über die Billigung von Prospekten informiert wird und Kopien der Prospekte erhält. Zu Nummer 3 (§ 16) Die Neufassung des Absatzes 1 Satz 4 setzt Artikel 5 Num- mer 5 (a) der Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Die Än- derung stellt sicher, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über Nachträge im Prospekt infor- miert wird und eine Kopie erhält. Zu Nummer 4 (§ 17) Die Änderung von Absatz 1 setzt Artikel 5 Nummer 8 (a) der Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2003/71/EG geändert wird. Durch die Änderung wird sichergestellt, dass im Rahmen der grenzüberschreiten- den Geltung gebilligter Prospekte neben der zuständigen Be- hörde jedes Aufnahmestaates auch die Europäische Wert- papier- und Marktaufsichtsbehörde nach § 18 unterrichtet wird. Zu Nummer 5 (§ 18) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Regelung setzt Artikel 5 Nummer 9, 1. Unterabsatz der Richtlinie 2010/78/EU um, mit dem Artikel 18 Absatz 3, 1. Unterabsatz der Richtlinie 2003/71/EG eingefügt wird. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass die Europäi- sche Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde eine Beschei- nigung über die Billigung sowie eine Kopie des Prospekts er- hält. Zu Buchstabe b (Absa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.293 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.726–126.019 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP