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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6255 · S. 23

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen im Hin-
blick auf die Einfügung der neuen § 7a, § 7b und § 7c.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung im Nach-
gang zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen im Hin-
blick auf die Streichung von § 53e.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Zu Buchstabe a (Absatz 16 Satz 1)
Mit der Änderung wird Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie
2010/78/EU umgesetzt, durch den Artikel 10 Absatz 1 Un-
terabsatz 1 der Richtlinie 98/26/EG geändert wird. Anstelle
der Europäischen Kommission ist nunmehr die Europäische
§ 117a Abs. 2 Unterrichtung von EIOPA über nationale Aufsichtsvorschriften
§ 117a Abs. 3 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EIOPA
GewO
§ 11a Abs. 7 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EIOPA
GewG
§ 16a Abs. 2 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EBA, ESMA und EIOPA
KWG-
Rechtsgrundlage neu
Auszuführende Tätigkeiten alte Regelung
§ 7a Abs. 1 Nr. 2 Meldung an Kommission der Erteilung einer Erlaubnis an die Zweigstelle eines
Drittstaatenunternehmens
§ 53 e Abs. 1 Nr. 1
§ 7a Abs. 1 Nr. 3 Meldung an Kommission der Fälle, bei der Errichtung Zweigniederlassung nicht
zustande kam
§ 53 e Abs. 1 Nr. 4
§ 7a Abs. 1 Nr. 4 Meldung an Kommission der Zahl und Art der Fälle, bei denen Maßnahmen nach
§53b ergriffen wurden
§ 53 e Abs. 1 Nr. 5
§ 7a Abs. 1 Nr. 5 Meldung an Kommission bei allgemeinen Schwierigkeiten der Errichtung von Zweig-
niederlassungen
§ 53 e Abs. 1 Nr. 6
§ 7a Abs. 1 Nr. 6 Meldung an Kommission von Erlaubnisantrag des Tochterunternehmens mit Sitz in
einem Drittstaat
§ 53 e Abs. 1 Nr. 7
§ 7a Abs. 2 Nr. 1 Unterrichtung der 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.582 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.491–109.073 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….

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