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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6255 · S. 23
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen im Hin- blick auf die Einfügung der neuen § 7a, § 7b und § 7c. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung im Nach- gang zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Zu Buchstabe c Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen im Hin- blick auf die Streichung von § 53e. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Buchstabe a (Absatz 16 Satz 1) Mit der Änderung wird Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2010/78/EU umgesetzt, durch den Artikel 10 Absatz 1 Un- terabsatz 1 der Richtlinie 98/26/EG geändert wird. Anstelle der Europäischen Kommission ist nunmehr die Europäische § 117a Abs. 2 Unterrichtung von EIOPA über nationale Aufsichtsvorschriften § 117a Abs. 3 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EIOPA GewO § 11a Abs. 7 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EIOPA GewG § 16a Abs. 2 Zurverfügungstellen erforderlicher Informationen an EBA, ESMA und EIOPA KWG- Rechtsgrundlage neu Auszuführende Tätigkeiten alte Regelung § 7a Abs. 1 Nr. 2 Meldung an Kommission der Erteilung einer Erlaubnis an die Zweigstelle eines Drittstaatenunternehmens § 53 e Abs. 1 Nr. 1 § 7a Abs. 1 Nr. 3 Meldung an Kommission der Fälle, bei der Errichtung Zweigniederlassung nicht zustande kam § 53 e Abs. 1 Nr. 4 § 7a Abs. 1 Nr. 4 Meldung an Kommission der Zahl und Art der Fälle, bei denen Maßnahmen nach §53b ergriffen wurden § 53 e Abs. 1 Nr. 5 § 7a Abs. 1 Nr. 5 Meldung an Kommission bei allgemeinen Schwierigkeiten der Errichtung von Zweig- niederlassungen § 53 e Abs. 1 Nr. 6 § 7a Abs. 1 Nr. 6 Meldung an Kommission von Erlaubnisantrag des Tochterunternehmens mit Sitz in einem Drittstaat § 53 e Abs. 1 Nr. 7 § 7a Abs. 2 Nr. 1 Unterrichtung der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.582 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6255, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.491–109.073 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 74c6fade20e1d677….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP