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Artikel 2 · BT-Drs. 17/6072 · S. 98

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1 (§ 4)
Die Einfügung des Wortes „einmalig“ in Absatz 1 setzt
Artikel 35 Absatz 5 Buchstabe b der Richtlinie 2009/72/EG
und Artikel 39 Absatz 5 Buchstabe b der Richtlinie 2009/
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 99 – Drucksache 17/6072
73/EG um, wonach in Zukunft nur noch eine einmalige Ver-
längerung der Amtszeit zulässig ist. Vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes erfolgte Verlängerungen bleiben dabei unberück-
sichtigt.
Mit der Neufassung des Absatz 5 wird im Vergleich zur bis-
herigen Regelung die Unabhängigkeit des Behördenleiters
weiter gestärkt. In Umsetzung von Artikel 35 Absatz 5 der
Richtlinie 2009/72/EG und Artikel 39 Absatz 5 der Richt-
linie 2009/73/EG wird klargestellt, dass ein wichtiger
Grund für eine Entlassung anzunehmen ist, wenn der Präsi-
dent oder die Präsidentin nicht mehr die Voraussetzungen
für die Amtsausübung erfüllt oder er/sie sich eines erheb-
lichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Dies ist in der
Regel anzunehmen, wenn das Verhalten zu einem Verlust
der Beamtenrechte nach § 41 BBG führen würde. Hierdurch
werden die Entlassungsgründe richtlinienkonform einge-
schränkt und die Position des Behördenleiters gestärkt. Im
Falle der Entlassung aus wichtigem Grund hat der Präsident
oder die Präsidentin einen Anspruch auf eine schriftliche
Begründung der Entlassungsgründe. Der Entlassungsbe-
schluss ist mit Wirksamwerden der Entlassung durch die
Bundesregierung zu veröffentlichen. Der Präsident oder die
Präsidentin kann verlangen, dass die Begründung der Ent-
lassung ebenfalls veröffentlicht wird.
Die Änderung in Absatz 8 dient der Umsetzung von
Artikel 35 Absatz 5 der Richtlinie 2009/72/EG und
Artikel 39 Absatz 5 der Richtlinie 2009/73/EG und führt ein
Rotationsverfahren ein. Danach sollen die Vizepräsidenten
oder Vize

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.686 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6072, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 554.951–557.637 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0417ad862ce76249….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP