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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6070 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 7)
Die Bundesregierung hat unter Einbeziehung der Ergeb-
nisse der Sicherheitsüberprüfungen durch die Reaktor-
sicherheitskommission und unter Berücksichtigung des Be-
richts der Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“
beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen
Erzeugung von Elektrizität zum frühestmöglichen Zeitpunkt
– zeitlich gestaffelt – zu beenden. Zu diesem Zweck wird
nunmehr ein festes Enddatum für die friedliche Nutzung der
Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
eingeführt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei er-
heblichen Anstrengungen auf den durch das Energiepaket
der Bundesregierung umfassten Gebieten – insbesondere
des Ausbaus der erneuerbaren Energien, des Ausbaus der
Netz- und Speicherkapazitäten, der Intensivierung der Ge-
bäudesanierung, der Verbesserung der Energieeffizienz und
der Bereitstellung zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten – ein
vollständiger Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der
Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
faktisch vor dem Jahr 2022 nicht möglich ist.
Um die Nutzung der Kernenergie aber auf den absolut not-
wendigen Zeitraum zu beschränken und einen noch schnel-
leren Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien
zu ermöglichen, ergreift die Bundesregierung auf den ge-
nannten Gebieten im Rahmen des Energiepakets eine Viel-
zahl energiepolitischer Initiativen und Maßnahmen und
wird – unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger –
einen zügigen und effizienten Ausbau der erneuerbaren En-
ergien und der hierfür erforderlichen Infrastrukturen weiter
vorantreiben.
Zur Erreichung der dargelegten Ziele werden die Elektrizi-
tätsmengen nach Anlage 3 Spalte 4 aufgehoben und zusätz-
lich mit den Regelungen im neu g

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.982 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6070, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.086–28.068 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ca97894a9a82671a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP