Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/6000 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Der Bemessung des Arbeitslosengeldes wird in der Regel das für die Beitragsbemessung maßgebende Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das im Bemessungsrahmen – das sind ma- ximal die letzten zwei Jahre vor dem Eintritt der Arbeits- losigkeit – erzielt wurde. Damit Pflegepersonen durch ein im Bemessungsrahmen wegen der Pflege eines Angehörigen vermindertes Arbeitsentgelt beim Arbeitslosengeld keine Nachteile erfahren, werden Familienpflegezeiten – aber auch Nachpflegephasen –, in denen das Arbeitsentgelt infol- ge der Pflege eines nahen Angehörigen vermindert war, bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. Zum weiteren Schutz der betroffenen Beschäftigten vor Be- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6000 messungsnachteilen wird die Bemessung des Arbeitslosen- geldes, wie sie für flexible Arbeitszeiten in § 131 Absatz 3 Nummer 2 geregelt ist, ausgeschlossen. § 131 Absatz 3 Nummer 2 würde für die Pflegephase der Bemessung des Arbeitslosengeldes ausschließlich das tatsächlich erzielte und trotz Aufstockung weiterhin verringerte Arbeitsentgelt zugrunde legen.
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BT-Drs. 17/6000, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.822–67.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert e85ce1c9ec02703f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP