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Artikel 2 · BT-Drs. 17/6000 · S. 18

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Der Bemessung des Arbeitslosengeldes wird in der Regel
das für die Beitragsbemessung maßgebende Arbeitsentgelt
zugrunde gelegt, das im Bemessungsrahmen – das sind ma-
ximal die letzten zwei Jahre vor dem Eintritt der Arbeits-
losigkeit – erzielt wurde. Damit Pflegepersonen durch ein im
Bemessungsrahmen wegen der Pflege eines Angehörigen
vermindertes Arbeitsentgelt beim Arbeitslosengeld keine
Nachteile erfahren, werden Familienpflegezeiten – aber
auch Nachpflegephasen –, in denen das Arbeitsentgelt infol-
ge der Pflege eines nahen Angehörigen vermindert war, bei
der Bemessung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt.
Zum weiteren Schutz der betroffenen Beschäftigten vor Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6000
messungsnachteilen wird die Bemessung des Arbeitslosen-
geldes, wie sie für flexible Arbeitszeiten in § 131 Absatz 3
Nummer 2 geregelt ist, ausgeschlossen. § 131 Absatz 3
Nummer 2 würde für die Pflegephase der Bemessung des
Arbeitslosengeldes ausschließlich das tatsächlich erzielte
und trotz Aufstockung weiterhin verringerte Arbeitsentgelt
zugrunde legen.

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Herkunft

BT-Drs. 17/6000, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.822–67.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert e85ce1c9ec02703f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP