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Artikel 4 · BT-Drs. 16/752 · S. 25

Zu Artikel 4 (Versicherungsteuergesetz)

Zu Artikel 4 (Versicherungsteuergesetz)
Durch die Änderungen werden neben dem Regelsteuer-
satz die besonderen Steuersätze für Feuerversicherun-
gen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratver-
sicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie
für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
erhöht.
In den verbundenen Wohngebäude- und Hausratver-
sicherungen ist jeweils ein pauschalierter Feueranteil in
Höhe von 25 bzw. 20 v. H. der Prämie enthalten. Dieser
Anteil unterliegt nicht dem Regelsteuersatz, sondern
dem Steuersatz für Feuerversicherungen. Der sich dar-
aus ergebende Gesamtsteuersatz pro Prämie wurde ent-
sprechend angepasst.
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist eine
Mischform aus Unfallversicherung und kapitalbildender
Lebensversicherung. Der Anteil der Unfallversicherung
unterliegt dem Regelsteuersatz, der Anteil der Lebens-
versicherung ist steuerfrei. Der Gesamtsteuersatz pro
Prämie wurde entsprechend angepasst.
Im Unterschied zum Regelsteuersatz und den vorge-
nannten besonderen Steuersätzen, die in den vergan-
genen Jahrzehnten mehrfach erhöht wurden, war der für
Seeschiffskaskoversicherungen geltende Steuersatz bis-
her unverändert geblieben.

BT-Drs. 16/752 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/752, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.688–70.878 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert c13137fe11f56dc6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP