Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/752 · S. 25
Zu Artikel 4 (Versicherungsteuergesetz)
Zu Artikel 4 (Versicherungsteuergesetz) Durch die Änderungen werden neben dem Regelsteuer- satz die besonderen Steuersätze für Feuerversicherun- gen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratver- sicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr erhöht. In den verbundenen Wohngebäude- und Hausratver- sicherungen ist jeweils ein pauschalierter Feueranteil in Höhe von 25 bzw. 20 v. H. der Prämie enthalten. Dieser Anteil unterliegt nicht dem Regelsteuersatz, sondern dem Steuersatz für Feuerversicherungen. Der sich dar- aus ergebende Gesamtsteuersatz pro Prämie wurde ent- sprechend angepasst. Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist eine Mischform aus Unfallversicherung und kapitalbildender Lebensversicherung. Der Anteil der Unfallversicherung unterliegt dem Regelsteuersatz, der Anteil der Lebens- versicherung ist steuerfrei. Der Gesamtsteuersatz pro Prämie wurde entsprechend angepasst. Im Unterschied zum Regelsteuersatz und den vorge- nannten besonderen Steuersätzen, die in den vergan- genen Jahrzehnten mehrfach erhöht wurden, war der für Seeschiffskaskoversicherungen geltende Steuersatz bis- her unverändert geblieben.
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Herkunft
BT-Drs. 16/752, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.688–70.878 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert c13137fe11f56dc6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP