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Artikel 1 · BT-Drs. 17/5761 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-
überlassungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 16 AÜG)
Die Neuregelungen in § 16 belassen die Zuständigkeit für
die Ahndung der bisher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
geregelten Ordnungswidrigkeitentatbestände bei der Bun-
desagentur für Arbeit. Die neu in den §§ 17a bis 17c geregel-
ten Verleiher- und Entleiherpflichten, deren Einhaltung zu-
künftig von den Behörden der Zollverwaltung kontrolliert
werden wird, werden von neu in § 16 eingefügten Ordnungs-
widrigkeitentatbeständen flankiert. Sie werden ebenso wie
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des durch Rechts-
verordnung festgesetzten Mindeststundenentgelts (Lohn-
untergrenze) ausschließlich von den Behörden der Zollver-
waltung verfolgt.
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Der in § 16 Absatz 1 Nummer 7b neu geregelte Ordnungs-
widrigkeitentatbestand sanktioniert den Verstoß gegen die
in § 10 Absatz 5 geregelte Pflicht des Arbeitgebers mindes-
tens das in einer Lohnuntergrenze nach § 3a festgelegte
Mindeststundenentgelt zu zahlen. Auch die Zahlung einer
Vergütung, die derjenigen der vergleichbaren Stammarbeit-
nehmer entspricht, kann eine Ordnungswidrigkeit darstel-
len, wenn und soweit die Vergütung im Betrieb des Entlei-
hers unterhalb der für die Zeitarbeit festgesetzten Lohnun-
tergrenze liegt.
Zu Doppelbuchstabe bb
Redaktionelle Folgeänderung zur Anfügung der Ordnungs-
widrigkeitentatbestände nach § 16 Absatz 1 Nummer 11
bis 18.
Zu Doppelbuchstabe cc
Redaktionelle Folgeänderung zur Anfügung der Ordnungs-
widrigkeitentatbestände nach § 16 Absatz 1 Nummer 11
bis 18.
Zu Doppelbuchstabe dd
Die in § 16 Absatz 1 Nummer 11 bis 18 geregelten Ord-
nungswidrigkeiten entsprechen im Wesentlichen den in § 23
AEntG geregelten. Die neuen Ordnungswidrigkeiten bauen
auf den in den §§ 17a bi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.676 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/5761, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.400–33.076 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 4d7f022df0c1ebb8….

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