Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/5761 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 16 AÜG) Die Neuregelungen in § 16 belassen die Zuständigkeit für die Ahndung der bisher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeitentatbestände bei der Bun- desagentur für Arbeit. Die neu in den §§ 17a bis 17c geregel- ten Verleiher- und Entleiherpflichten, deren Einhaltung zu- künftig von den Behörden der Zollverwaltung kontrolliert werden wird, werden von neu in § 16 eingefügten Ordnungs- widrigkeitentatbeständen flankiert. Sie werden ebenso wie Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des durch Rechts- verordnung festgesetzten Mindeststundenentgelts (Lohn- untergrenze) ausschließlich von den Behörden der Zollver- waltung verfolgt. Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Der in § 16 Absatz 1 Nummer 7b neu geregelte Ordnungs- widrigkeitentatbestand sanktioniert den Verstoß gegen die in § 10 Absatz 5 geregelte Pflicht des Arbeitgebers mindes- tens das in einer Lohnuntergrenze nach § 3a festgelegte Mindeststundenentgelt zu zahlen. Auch die Zahlung einer Vergütung, die derjenigen der vergleichbaren Stammarbeit- nehmer entspricht, kann eine Ordnungswidrigkeit darstel- len, wenn und soweit die Vergütung im Betrieb des Entlei- hers unterhalb der für die Zeitarbeit festgesetzten Lohnun- tergrenze liegt. Zu Doppelbuchstabe bb Redaktionelle Folgeänderung zur Anfügung der Ordnungs- widrigkeitentatbestände nach § 16 Absatz 1 Nummer 11 bis 18. Zu Doppelbuchstabe cc Redaktionelle Folgeänderung zur Anfügung der Ordnungs- widrigkeitentatbestände nach § 16 Absatz 1 Nummer 11 bis 18. Zu Doppelbuchstabe dd Die in § 16 Absatz 1 Nummer 11 bis 18 geregelten Ord- nungswidrigkeiten entsprechen im Wesentlichen den in § 23 AEntG geregelten. Die neuen Ordnungswidrigkeiten bauen auf den in den §§ 17a bi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.676 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5761, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.400–33.076 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 4d7f022df0c1ebb8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP